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4. Mai 2005
In den Ruhezeiten den Garten geniessen
Während der Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr sowie am Abend ab 19.30 Uhr dürfen gemäss Lärmschutzverordnung der Stadt Wil keine lärmverursachende Gartenarbeiten ausgeführt werden. Zu diesen Arbeiten zählen unter anderem das Rasen mähen, häckseln sowie das Schneiden von Hecken und Bäumen. Das heisst, die Lärmschutzverordnung gilt im Besonderen für alle Arbeiten, die mit so genannten Explosionsmotoren angetriebene Geräte wie Rasenmäher, Ketten- und Kreissägen, Häcksler usw. ausgeführt werden.