Stadt Wil

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13. Juli 2005

Definitive Standplätze für Fahrende in Wil


Seit den siebziger Jahren wohnen die Familien der Sippen Zozerd und Birchler in der Stadt Wil. Derweil die Sippe Zozerd ihren Standplatz in der Thurau hat, wohnen die Familien Birchler in einem Provisorium an der Hubstrasse. Beide Standplätze sind nicht zonenkonform. Im Sinne einer dauerhaften Lösung werden deshalb Grundstücke in der Thurau sowie in der Freudenau umgezont. Der Stadt Wil entstehen dadurch keine Kosten. Die anfallenden Infrastruktur- und Betriebskosten werden vom Kanton St. Gallen übernommen.


Seit Jahrhunderten leben Fahrende in Europa und in der Schweiz. Sie gehören zu einer kulturellen Minderheit und rechnen sich verschiedenen ethnischen Gruppen zu. Die Schweizer Fahrenden gehören grösstenteils der Jenischen an. Die Lebensweise von Fahrenden unterscheidet sich von der sesshaften Mehrheit insbesondere dadurch, dass Fahrende ihrer Arbeit nachreisen und die meiste Zeit im Wohnwagen leben. Das Fahren ist demzufolge Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz.

Mehr als zwei Jahrzehnte
Fahrende kennen drei Arten des Haltens: Den Standplatz, den Durchgangsplatz und den spontanen Halt. Standplätze werden dabei das ganze Jahr über von den Fahrenden gemietet und vor allem während den Wintermonaten genutzt. Für Fahrende ist der Standplatz gleichbedeutend mit „zu Hause sein“. Da haben sie ihre Niederlassung und die Kinder besuchen dort die Schule. So auch die Fahrenden in Wil, welche sich schon vor mehr als zwei Jahrzehnten in der Stadt Wil angesiedelt haben; die Sippe Zozerd im Eschenhof und die Sippe Birchler an der Hubstrasse. Die Familien beider Sippen sind beim Einwohneramt der Stadt Wil angemeldet, werden vom Steueramt steuerrechtlich veranlagt und die Schulkinder besuchen während den Wintermonaten die Schulen der Stadt Wil.

Infrastruktur ist vorhanden
Für beide Sippen bestehen derzeit nur provisorische Standplätze. Während der Standplatz beim Eschenhof von privater Seite zur Verfügung gestellt wird, gehört derjenige an der Hubstrasse dem Kanton St. Gallen. Beide Plätze verfügen über die notwendige Infrastruktur wie Wasser- und Stromzufuhr sowie Abwasserentsorgung. Die Sippe Zozerd wohnt seit etwa 1978 in der Thurau beim Eschenhof. Ihre Wohnwagen und Mobilheime haben sie entlang des Alpbaches abgestellt. Mit den Jahren hat sich die Sippe vergrössert, was zu einer schleichenden Erweiterung des Standplatzes führte.

Ersatzstandort notwendig
Die Sippe Birchler siedelte etwa im Jahre 1977 auf das Areal des heutigen Geschäftshauses Polaris an der Hubstrasse. Mit dem Bau des Geschäftshauses wurde der Standplatz auf die ehemalige städtische Allmend an der Hubstrasse verlegt. Wegen dem Bau der Kantonsschule musste wiederum ein neuer Standort bereitgestellt werden. Die jetzige Liegenschaft an der Hubstrasse ist ebenfalls nur als Provisorium gedacht. Gemäss Zonenplan befindet sich dieser provisorische Standplatz in der Gewerbe-Industrie-Zone. Das heisst, die Errichtung eines Standplatzes für Fahrende entspricht nicht dem Zweck der Nutzungszone, weshalb lediglich eine befristete Ausnahmebewilligung erteilt werden konnte; diese läuft am 21. August 2006 aus. Deshalb muss für die Familien der Sippe Birchler erneut ein geeigneter Ersatzstandort gefunden werden.

Dauerhafte Lösung
Auch der Standplatz beim Eschenhof steht im Widerspruch zum heutigen Zonenzweck des Grundstückes und ist damit nur auf Zusehen geduldet. Der kantonale Richtplan hält fest, dass die speziellen Bedürfnisse der Fahrenden in der Raumplanung berücksichtigt werden sollten. Aufgrund der geltenden Zuständigkeiten im Bau- und Planungsrecht ist die Bezeichnung, planungsrechtliche Sicherung und Ausstattung von Stand- und Durchgangsplätzen, Sache der Gemeinde. Der Kanton übernimmt eine Koordinationsfunktion und die Kosten für die Bereitstellung von Infrastruktur sowie für den laufenden Betrieb. In Zusammenarbeit mit dem Baudepartement des Kantons St. Gallen wurde deshalb eine dauerhafte Lösung für beide Sippen gesucht.

Teilzonenplan Thurau
Das Areal Eschenhof befindet sich laut Zonenplan in der Landwirtschaftszone. Im Gebiet Eschenhof in der Thurau sind heute neben verschiedenen Gebäuden auch verschiedene, nicht zonenkonforme Nutzungen vorhanden. Im nördlichen Bereich befinden sich die Schiessanlagen. Der Eschenhof wird hauptsächlich zu Reitzwecken genutzt und weiter westlich werden schon seit Jahren Schrebergärten betrieben. Im südlichen Bereich hat sich die Sippe Zozerd vor bald dreissig Jahren angesiedelt und im übrigen Gemeindegebiet (ganz im Westen des Teilzonenplanes) wird eine Entsorgungs-, beziehungsweise Recyclingfirma betrieben. Alle diese Nutzungen sollen mit dem Teilzonenplan Thurau in die planungsrechtlich dafür vorgesehenen Zonen umgezont werden.

Standplatz Freudenau
Umfangreiche Abklärungen haben ergeben, dass ein Ersatzstandplatz für den Standplatz Hubstrasse nur im Gebiet Freudenau verwirklicht werden kann. Dieses Gebiet befindet sich laut Zonenplan ebenfalls in der Landwirtschaftzone. Zonenpläne können geändert oder aufgehoben werden wenn es aus wichtigen öffentlichen Interessen geboten ist oder sich wesentliche neue Bedürfnisse nachweisen lassen. Die Zonenplanänderung hat zum Ziel, die in den letzten zwei Jahrzehnten gewachsene Standplatzsituation der Fahrenden in planungsrechtlicher Hinsicht dauerhaft zu lösen. Das Bedürfnis ist deshalb ausgewiesen. Darum beantragt der Stadtrat dem Stadtparlament nicht nur das Gebiet Eschenhof umzuzonen, sondern auch das Grundstück an der Flawilerstrasse, welches anschliessend vom Kanton den Familien der Sippe Birchler in Miete zur Verfügung gestellt wird.

Änderung Baureglement
Für eine intensive Nutzung des Bodens durch Bauten und Anlagen sieht das kantonale Baugesetz die Intensiverholungszone vor. Darunter fallen Sporthallen, grosse Hartplätze, Camping- und Zeltplätze, Reithallen sowie gewerbliche Pferdeställe. Die geplanten Umzonungen bedingen, dass gleichzeitig im Baureglement die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Nachdem das Auflage- und Einspracheverfahren für die Änderung des Zonenplans und des Baureglements abgeschlossen ist, wird der politische Entscheidungsprozess eingeleitet.

Keine Durchgangsplätze
Die Änderung des Zonenplans hat keinen Einfluss auf mögliche Durchgangsplätze, die auf dem Gebiet der Stadt Wil weder vorhanden noch vorgesehen sind. Im Weiteren dürfen auch die beiden bereitgestellten Standplätze nicht als Durchgangsplätze genutzt werden. Verschiedentlich haben Fahrende auf dem Parkplatz Bergholz oder der Allmend an der Glärnischstrasse ohne Bewilligung einen so genannten spontanen Halt durchgeführt. Sie wurden jeweils weggewiesen. An dieser Praxis hält der Stadtrat auch in Zukunft fest.

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