Stadt Wil

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17. August 2005

Ladenöffnung: Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen


Zwischen dem 15. Juli und dem 15. August hätten allfällige Referendumsbegehren gegen das neue Ruhetags- und Ladenöffnungsreglement bei der Stadtkanzlei Wil eingereicht werden können. Die Frist verstrich ungenutzt. Das Reglement wird dem Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen zur Genehmigung eingereicht.


Im Jahre 2004 wurde die kantonale Rechtsgrundlage zur Ruhetags- und Ladenöffnungsordnung überarbeitet. In der Folge erliess die Regierung des Kantons St. Gallen Ausführungsbestimmungen, welche im Oktober letzten Jahres in Kraft traten. Für die Stadt Wil bedeutete dies, dass mit dem neuen Gesetz verschiedene Bereiche, welche durch kommunale Vorschriften geregelt worden waren, neu einheitlich festgelegt wurden.

Parlament sagte Ja
Das Stadtparlament genehmigte anlässlich seiner Sitzung vom 7. Juli das neue Reglement über Ruhetag- und Ladenöffnung und unterstellte es dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauerte vom 15. Juli 2005 bis 15. August 2005. Diese Frist ist letzten Montag abgelaufen. Es wurde kein Begehren eingereicht. Das Reglement wird nun dem Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen zur Genehmigung eingereicht.

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