Stadt Wil

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31. August 2005

Zeughausareal Wil


Wie bereits in einer früheren Medienmitteilung kommuniziert, beabsichtigt die politische Gemeinde Wil das Zeughausareal von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu erwerben. Bevor eine zivile Nutzung durch die Gemeinde möglich ist, bedarf es eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens nach kantonalem Recht, da die Erstellung militärischer Bauten grundsätzlich dem Bundesrecht und nicht dem kantonalen beziehungsweise kommunalen Recht unterliegt. Die Baukommission hat festgestellt, dass für den gesamten Liegenschaftenbestand bereits Baubewilligungen vorliegen, ausser für eine Blechhalle, einen Bunker und einen Velounterstand. Diese drei Bauten wurden von der Baukommission am 22. August 2005 nachträglich im Meldeverfahren genehmigt. Auflagen im Zusammenhang mit zusätzlichen künftigen Nutzungen bleiben vorbehalten.

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