Stadt Wil

Archiv

26. Oktober 2005

Geflügelhaltung muss registriert werden


Das Veterinäramt des Kantons St. Gallen hat klare Weisungen für Geflügel zum Schutz von der Vogelgrippe und somit auch zum Schutz der Bevölkerung erlassen. Wer Geflügel hält, hat dies bis spätestens Dienstag, 2. November 2005, beim kantonalen Amt für Veterinärwesen registrieren zu lassen. Das entsprechende Formular kann beim Bausekretariat bezogen oder im Internet unter www.stadtwil.ch heruntergeladen werden.


Vor einigen Tagen hat der Bundesrat beschlossen, die Freilandhaltung von Geflügel in der Schweiz bis 15. Dezember 2005 zu verbieten. Verboten sind in dieser Zeit auch Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen. Diese Massnahmen sollen verhindern, dass das einheimische Geflügel von der Vogelgrippe befallen werden kann. Dieser Beschluss hat auch Auswirkungen auf die Geflügelhaltung. Das Veterinäramt des Kantons St. Gallen hat entsprechende Weisungen erlassen. Danach müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und andere Laufvögel neu in Ställen oder in gedeckten Aussengehegen gehalten werden, in welche Zugvögel nicht eindringen können.

Registrierung
Halter von solchen Geflügel, die bei der jährlichen Viehzählung nicht schon erfasst und registriert wurden, dazu zählen auch Hobbyzüchter mit weniger als zehn Tieren, die bis anhin von einer Meldepflicht ausgenommen waren, oder Halter die ihr Geflügel weder in Ställen noch in vogelsicheren Aussengehegen unterbringen können, müssen zwingend bis am 2. November 2005 ihre Tiere beim kantonalen Veterinäramt registrieren beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung erteilen lassen. Das entsprechende Formular kann entweder beim Bausekretariat der Stadt Wil, Telefon 071 913 52 85, oder unter www.stadtwil.ch, Stichwort Vogelgrippe, heruntergeladen werden.

© 2007 by online