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26. Oktober 2005
Umzonung einer Teilfläche der Psychiatrischen Klinik Wil genehmigt
Die Psychiatrische Klinik Wil beabsichtigt, ihren Landwirtschaftsbetrieb zu reduzieren und zugleich den Gärtnereibetrieb auszubauen. Um das Projekt realisieren zu können, muss eine Teilfläche von der Landwirtschaftszone in die Zone für Öffentliche Bauten und Anlagen umgezont werden. Der Stadtrat hat der Umzonung zugestimmt. Der Teilzonenplan wird ab dem 28. Oktober 2005 während 30 Tage öffentlich aufliegen.
In der Psychiatrischen Klinik Wil ist zurzeit die Reorganisation des Gutsbetriebes in Vorbereitung. Im Wesentlichen geht es dabei um eine reduzierte Bewirtschaftung des heutigen Landwirtschaftsbetriebes und im Gegenzug um eine umfassende Neugestaltung und Verbesserung der hauseigenen Gärtnerei. Um diese zukünftig zeitgemäss betreiben zu können, müssen zwei grosse Gewächshäuser, ein Betriebsgebäude mit der notwendigen Infrastruktur, drei Foliengewächshäuser sowie ein grosser Kompostplatz neu erstellt werden.
Umzonung
Da die Schweinehaltung und die Milchwirtschaft im Zuge der Reorganisation des Gutsbetriebes aufgegeben werden, ist es sinnvoll gewisse Bereiche der Ökonomiegebäude für die Lagerhaltung zu nutzen. Im Weiteren haben Studien ergeben, dass der neu zu errichtende Produktionsbereich der Gärtnerei aus betrieblichen und gestalterischen Gründen östlich der heutigen Ökonomiegebäude am besten gelöst werden kann. Dies hat zur Folge, dass unter anderem auch der heutige Reitplatz für Hypotherapie nach Westen verlegt werden muss. Die Umsetzung des Projektes und damit die Erweiterung des Gärtnereibetriebes ist jedoch nur möglich, wenn vom Grundstück eine Fläche von rund 17’880 m2 von der Landwirtschaftszone in die Zone für Öffentliche Bauten und Anlagen umgezont wird.
Stadtrat stimmt zu
Im Grundsatz gilt, dass Zonenpläne nur dann geändert werden, wenn sich die Grundlagen ihres Erlasses wesentlich geändert haben oder wenn wesentliche neue Bedürfnisse nachgewiesen sind. Da diese Voraussetzungen mit der Reorganisation des Gutsbetriebes erfüllt sind, hat der Stadtrat der Zonenplanänderung zugestimmt und die Umzonung einer Teilfläche von der Landwirtschaftszone in die Zone für Öffentliche Bauten und Anlagen genehmigt. Die geplante Zonenplanänderung wird öffentlich aufgelegt und anschliessend dem Stadtparlament zur Genehmigung unterbreitet.