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28. November 2005
Imbissstand: Neues Gesuch schaffte neue Ausgangslage
Im Zusammenhang mit dem ehemaligen Imbissstand vor der EPA (heute Coop City) will Ruth Schelling-Siegenthaler, parteifrei, vom Stadtrat unter anderem wissen, ob denn nicht alle Bürgerinnen und Bürger dieselben Rechte hätten.
Die Inhaberin des Trabi-Imbissstandes an der Oberen Bahnhofstrasse vor dem Gebäude der ehemaligen EPA erhielt auf März 2005 von der neuen Liegenschaftenbesitzerin die Kündigung ausgesprochen. Unlängst wurde nun im Eingangsbereich zum Stadtmarkt ein neuer Imbissstand eröffnet, nachdem die Baukommission am 3. Mai 2004 ein entsprechendes Baugesuch auf dem erwähnten Platz noch abgelehnt hatte. Vor diesem Hintergrund will die parteifreie Stadtparlamentarierin Ruth Schelling-Siegenthaler im Rahmen ihrer Einfachen Anfrage vom Stadtrat wissen, ob sich seither denn die gesetzlichen Vorschriften geändert beziehungsweise nicht alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte hätten.
Grundeigentümer entscheidet mit
Der Stadtrat verweist in seiner Antwort auf den privaten Grund sowohl des ehemaligen Standplatzes des Trabi-Imbissstandes, als auch des gegenüberliegenden Eingangsbereichs beim Stadtmarkt. Ob ein Grundeigentümer sein Grundstück oder Teile davon vermiete, sei ausschliesslich seine Sache. Im Falle einer Vermietung und bei Vorliegen eines entsprechenden Baugesuches prüfe die Stadt dieses sodann unabhängig von der gesuchstellenden Person hinsichtlich Einhaltung der Bauvorschriften und erteile oder verweigere eben die Baubewilligung. Bezüglich des Baugesuchs vom 3. Mai 2004 für einen sechseckigen Imbisspavillon im Eingangsbereich zum Stadtmarkt stellte die Baukommission indessen eine Verletzung des Gestaltungsplans „Zentrum Süd“ und der baupolizeilichen Vorschriften fest. Folglich musste das damalige Baugesuch abgelehnt werden.
Neues Gesuch genehmigt
Nach Überarbeitung der Gesuchsunterlagen wurde der Baukommission im März dieses Jahres ein neues Gesuch für den Anbau einer Aussengastronomie an das Wohn- und Geschäftshaus an der Oberen Bahnhofstrasse 41 eingereicht. Dieses präsentierte sich gegenüber dem abgelehnten Projekt inhaltlich stark verändert, so dass die Baukommission dem Anbau in Form einer Stahl-/Glas-Konstruktion zustimmen konnte.
Die für die Beurteilung des fraglichen Baugesuchs massgeblichen gesetzlichen Vorschriften hätten sich seit dem ablehnenden Entscheid der Baukommission aus dem Jahre 2004 nicht geändert, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort. Sehr wohl geändert habe aber die Ausgestaltung des Baugesuchs.
Beantwortung Einfache Anfrage