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25. Januar 2006
Stadtrat befürwortet Bildung von sieben Gerichtskreisen
In seiner Vernehmlassungsantwort zur Justizreform begrüsst der Stadtrat die vorgeschlagene Einteilung in sieben Gerichtskreise und namentlich das Festhalten am Gerichtsstandort Wil. Gleichzeitig regt er die Bildung von Vermittlerkreisen an. Die Wahl der Vermittlerinnen und Vermittler solle analog der übrigen Schlichtungsstellen jedoch durch die Kreisgerichte und nicht durch die Politischen Gemeinden erfolgen.
Am 31. Januar 2006 endet die Vernehmlassungsfrist für die so genannte „Justizreform“. Mit selbiger strebt die St. Galler Kantonsregierung eine „qualitativ hochstehende und dennoch schlanke Justiz“ an. Zudem sollen Einsparungen von einer Mio. Franken resultieren. Die Umsetzung ist auf die nächste Amtsdauer der Gerichte per 1. Juni 2009 geplant. - Der Wiler Stadtrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort ausschliesslich zu Punkten Stellung genommen, welche einen direkten Einfluss auf die Stadt und den Wahlkreis Wil haben.
Mit Wahlkreisen nicht deckungsgleich
Im Wesentlichen schlägt die Reform neu sieben Gerichtskreise vor, die sich mit den Wahlkreisen decken sollen. Der Stadtrat begrüsst dies aus staatspolitischen Gründen ausdrücklich, unterscheiden sich die Wahlkreise derzeit teils doch erheblich von den Gerichtskreisen. Des Weiteren sollen die Kreisrichterinnen und Kreisrichter künftig durch eine ständige Kommission des Kantonsrats gewählt werden. Damit will das kantonale Justiz- und Polizeidepartement künftig auf die Volkswahl verzichten. Das entsprechende Wahlverfahren bedingt jedoch eine Änderung der Kantonsverfassung und folglich eine obligatorische Volksabstimmung, welche nach Auffassung des Stadtrats die eingeleitete gesamte Justizreform gefährden könnte.
Ablehnend steht der Stadtrat auch der vorgeschlagenen gemeindeweisen Bestellung der Vermittlerinnen und Vermittler gegenüber. Die Aufsicht durch die Präsidien der Kreisgerichte habe sich bewährt. Die entsprechende Wahl sei, analog jener der Schlichtungsstellen für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und der Miete/Pacht, zweckmässig. Mit der Wahl durch die Kreisgerichte könne zudem eine einheitliche Lösung für sämtliche Schlichtungsstellen im Kanton getroffen werden. So regt der Wiler Stadtrat etwa an, mehrere Vermittlerkreise innerhalb des Gerichtskreises zu bilden. Für den Gerichtskreis Wil könnten dies beispielsweise die Kreise, Flawil, Uzwil, Oberbüren und Wil sein.
Aufstockung der Stellenprozente
Mit Inkrafttreten der neuen Kantonsverfassung bilden die früheren Bezirke Untertoggenburg und Gossau keine Wahlkreise mehr beziehungsweise wurden in die Wahlkreise St. Gallen, Toggenburg und Wil integriert, wo mit St. Gallen, Lichtensteig und Wil bereits je ein Kreisgerichtsstandort besteht. Gemäss Botschaft der Regierung soll der Standort Flawil aufgehoben werden und die Gemeinden je nach ehemaliger Bezirkszugehörigkeit auf die drei erwähnten Wahlkreise verteilt werden. Das ergibt für das neue Kreisgericht Wil eine erhebliche Fallzunahme. Entsprechend sollen die Stellenprozente für Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten sowie für die Gerichtschreiberinnen und -schreiber aufgestockt werden.
Historischer Gerichtssitz Wil
Der Stadtrat befürwortet das Festhalten am Gerichtsstandort Wil ferner aus historischen beziehungsweise infrastrukturellen Gründen. Verhandlungen vor Kollegialgerichten würden bis heute im 1607 erbauten Gerichtshaus am Hofplatz durchgeführt. Der Gerichtssaal werde dem Kanton kostenlos zur Verfügung gestellt, ebenso könne das leerstehende Bezirksgefängnis im Kellergeschoss des Gerichtshauses bei Bedarf entsprechend umgebaut werden. Schliesslich verfüge der Kanton mit dem Alten Schützenhaus an der Weierstrasse über ein eigenes Justizgebäude in Wil, welches 1975 als Sitz des damaligen Bezirksgerichtes kostenlos dem Kanton abgetreten wurde.