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6. Februar 2006
Auch gemeindeinterne „Fusionen“ fördern
Der Stadtrat befürwortet die Stossrichtung des neuen Gesetzes über Gemeindever-einigungen mit seinem attraktiven finanziellen Anreizsystem. Als unbefriedigend erachtet er jedoch den Umstand, dass fusionswillige Spezialgemeinden, namentlich Schulgemeinden und Korporationen, bei der Vereinigung keine finanzielle Unterstützung erhalten sollen.
Der gegenwärtig in Vernehmlassung befindliche Entwurf des Gesetzes über Gemeinde-vereinigungen und weitere Bestandesänderungen enthält Bestimmungen über die finanzielle Förderung von Gemeindefusionen durch den Kanton. Mit gezielten Zuschüssen sollen die Gemeinden quasi „fusionsfähig“ gemacht werden; etwa durch Beiträge an den Aufwand, der aus der Durchführung von Vereinigungsprojekten hervorgeht, durch so genannte „Entschuldungsbeiträge“ für fusionswillige Gemeinden mit geringerer Finanzkraft, durch Abgangsentschädigungen an Behördenmitglieder, die aufgrund des Zusammenschlusses ihre hauptamtlich ausgeübte Funktion einbüssen, durch einen Startbeitrag, welchen die vereinigte Gemeinde zur Reduktion des Steuerfusses beziehungsweise zur weiteren Entschuldung verwenden soll und schliesslich durch Leistungen an den vereinigungsbedingten Mehraufwand beispielsweise durch die nötig gewordene Anpassung der Infrastruktur. Überdies soll auch die blosse Zusammenarbeit unter Gemeinden mit Projektbeiträgen an jene Gemeinde unterstützt werden, der durch die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zusätzlicher Personal- und Sachaufwand erwächst.
Finanzierung aus Goldreserven
Der Stadtrat begrüsst die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs, zumal die finanziellen Mittel, dafür, ungeachtet des entsprechenden Abstimmungsergebnisses, aus dem Anteil des Kantons St. Gallen an den Goldreserven reichlich vorhanden sind. Gleichwohl wendet der Stadtrat ein, dass auch die Bildung einer Einheitsgemeinde, also die Inkorporation von Schulgemeinden in die Politische Gemeinde, oder die Aufhebung von Korporationen erfahrungsgemäss zu einem wirtschaftlicheren Mitteleinsatz einerseits und einer wirksameren Aufgabenerfüllung andererseits führten. Dies sollte nach Auffassung des Stadtrats ebenfalls im Rahmen des erwähnten finanziellen Anreizsystems berücksichtigt werden können.
Kommunale Steuerkraft als Kriterium
Als sachlich richtig wird erachtet, dass hinsichtlich des Entschuldungsbeitrags die kommunale Steuerkraft als Kriterium herangezogen wird, um nicht zuletzt auch eine Gleichbehandlung der verschiedenen Fusionsprojekte zu erzielen. Am Beispiel der Gemeinden Wil und Bronschhofen ergäbe sich aufgrund der geringeren Steuerkraft von Bronschhofen ein Entschuldungsbeitrag von ca. 3,16 Mio. Franken oder 16 Prozent an der Verschuldung der Gemeinde per Ende 2004. Gemessen an der Gesamtverschuldung der vereinigten Gemeinde von 71,24 Mio. Franken entspricht dies indes lediglich noch vier Prozent. Zusätzlich fällt der Startbeitrag von rund 1 Mio. Franken ebenfalls gering aus. Als zumindest fraglich erachtet der Stadtrat denn, ob die mit dem Fusionsförderungs-System verfolgten Ziele bei tendenziell finanzstärkeren Gemeinden auch wirklich erreicht werden können.
Ohnehin plädiert der Stadtrat in Bezug auf die Festlegung des Entschuldungsbeitrags für eine flexiblere Lösung. So seien mit Blick auf die künftige Finanz- und Steuerfussentwicklung der vereinigten Gemeinde zusätzlich auch die tatsächliche Verschuldung sowie die Erstellung der in den letzten fünf Jahren vor der Fusion erfolgten Infrastrukturanlagen in den Gemeinden bei der Bemessung mit zu berücksichtigen.
Abgangsentschädigung ab 50-Prozent-Pensum
Unbestritten sind die Beiträge an Abgangsentschädigungen von Exekutiv-Mitgliedern. Wünschenswert in diesem Zusammenhang wäre eine Angabe darüber, ab welchem Beschäftigungsgrad von einem „überwiegenden Dienst“ gesprochen werden kann. Aus Sicht des Stadtrats soll ein Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent den Beitragsanspruch auslösen.
Zeitlich befristen
Schliesslich sieht der Gesetzesentwurf keine zeitliche Befristung der finanziellen Förderung von Gemeindevereinigungen vor. Der Stadtrat pocht indessen auf eine zeitliche Begrenzung des Erlasses, um Gemeinden alsbald eine Vereinigung dank des Anreizsystems auch finanziell als attraktive Alternative zu weniger verbindlichen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit ernsthaft in Betracht ziehen zu lassen. Vorgeschlagen wird, Fusionsprojekte, deren Grundsatzabstimmung innert zehn Jahren nach Erlass des Gesetzes erfolgt ist, vom Förderungssystem profitieren zu lassen. Was eine Verlängerung der Frist aufgrund der noch zu sammelnden Erfahrungen nicht explizit ausschliessen müsse, so die Auffassung des Stadtrats.