Stadt Wil

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8. Februar 2006

Individuelle Prämienverbilligung 2006



Aufgrund der Daten der Steuerbehörden stellte die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen den voraussichtlich anspruchsberechtigten Einzelpersonen und Familien anfangs Jahr ein vorbeschriftetes Anmeldeformular zu, welches der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen ist. Die SVA berechnet die Höhe der Prämienverbilligung und teilt diese den antragstellenden Personen mit. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt in der Regel an die Krankenversicherung, welche die Anrechnung an die Prämienrechnungen vornimmt.

Personen, die kein Formular erhalten haben, aber davon ausgehen, anspruchsberechtigt zu sein, können ab sofort bei der AHV-Zweigstelle ein Anmeldeformular verlangen und dieses ausgefüllt bis spätestens 31. Dezember 2006 auf der Zweigstelle einreichen. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen sich nicht anmelden, da die Prämienverbilligung zusammen mit der Ergänzungsleistung ausgerichtet wird.

Massgebende Einkommensverhältnisse
Grundlage zur Berechnung eines Anspruches auf Individuelle Prämienverbilligung bilden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerveranlagung per 31. Dezember 2004. Liegt für das Steuerjahr 2004 keine rechtskräftige Veranlagung vor, wird auf die Daten der provisorischen Steuerrechnung abgestellt. Massgebend sind die persönlichen (familiären) Verhältnisse am 1. Januar 2006. Weitere Auskünfte sind aus dem Merkblatt ersichtlich, das bei der AHV-Zweigstelle im Rathaus (071 913 53 53) bezogen werden kann.

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