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9. Februar 2006
Privatrechtliche Signalisationen
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 173bis EG zum ZGB folgende allgemeinverbindliche Verfügungen:
Privatareal LARAG Werk 2, Churfirstenstrasse 54 (Grundstück Nr. 1302)
- Aufheben des Fahrverbotes südlich der Verzweigung Churfirsten-/Lindengutstrasse
- Allgemeines Fahrverbot (Signal 2.01) mit dem Zusatztext "Privatareal, Zufahrt LARAG gestattet", westlich und südlich der Kundenparkplätze
- Privatrechtliches Parkverbot (Signal 2.50) mit dem Zusatztext "Privatareal, Kunden Fachmarkt", östlich und südlich der Kundenparkplätze
Wer an der Änderung oder Aufhebung dieser Verfügungen ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, ist berechtigt, aufgrund von Art. 43bis und 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 14 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung beim Justiz- und Polizeidepartement des Kantons St. Gallen Rekurs zu erheben. Der Rekurs hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.