Archiv
22. Februar 2006
Geflügel muss wieder in die Ställe
Seit Montag ist die Freihaltung von Geflügel (Hühnervögel, Schwimmvögel, Laufvögel) verboten. Es darf bis auf weiteres wieder nur in vogelsicheren Ställen und Gehegen gehalten werden. Der Vollzug im Kanton St. Gallen bleibt gleich wie im vergangenen Herbst.
In jüngster Zeit sind erneut diverse Vogelgrippefälle bei wild lebenden Wasservögeln bekannt geworden. Der Bundesrat hat das Freilandhalteverbot diesmal jedoch, im Gegensatz zum letzten Herbst, unbefristet angeordnet. Für den Vollzug im Kanton St. Gallen und in der Stadt Wil gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie im vergangenen Jahr. Überall dort, wo es mit einem verhältnismässigen Aufwand möglich ist, muss das Geflügel in Ställen oder Gehegen gehalten werden, in die keine Wildvögel eindringen können. Gehege müssen nach oben so abgedichtet sein, dass Kot von vorüberfliegenden Vögeln abgehalten wird. Das Freilandhalteverbot gilt für Hühner, Pfauen, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse, Emus und Nandus.
Ausnahmebewilligung für Stadtweier
Sonderbestimmungen gibt es für Weiher wie auch den Wiler Stadtweier, Teiche und andere grössere Anlagen, wo Wasservögel wie Enten, Gänse und Schwäne gehalten werden. Sie betreffen auch Betriebe mit Laufvögeln wie Strausse oder Emus. In diesen Einrichtungen lässt sich ein generelles Freilandhaltungsverbot besonders im Frühling aus Tierschutzgründen nur schwer umsetzen. In solchen Fällen kann der Kantonstierarzt auf ein schriftliches Gesuch hin Ausnahmen bewilligen.
Vorsicht im Kontakt mit toten Tieren
Treten gehäuft Todesfälle bei Geflügel auf oder werden mehr als fünf tote Wildvögel am gleichen Ort gefunden, so muss die Jagdverwaltung, ein ortsansässiger Tierarzt oder das Veterinäramt benachrichtigt werden. Bei grossen Wasservögeln wie Schwänen oder Reihern ist auch eine Meldung zu empfehlen, wenn einzelne tote Tiere angetroffen werden. Gehen zur gleichen Zeit an einem Ort nur einzelne Hühner und Vögel ein, so sind keine Meldungen und Untersuchungen nötig; solche Kadaver können wie bisher über Tierkörpersammelstellen entsorgt werden.
Tote Wildvögel sollten nur mit Plastikhandschuhen berührt werden. Eine gründliche Reinigung der Hände mit Seife reicht aber nach Kontakt mit einem solchen Tier auch aus. Bei Funden, die eine Meldung erfordern, dürfen die Tiere nicht angefasst werden; der Abtransport und das weitere Vorgehen sind Sache der Fachleute.