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15. März 2006
Rauchverbot in städtischen Gebäuden
Am 1. April 2006 tritt die „Weisung über den Schutz vor Passivrauchen“ in Kraft. Das entsprechende Rauchverbot in städtischen Gebäuden geht zurück auf einen parlamentarischen Vorstoss vom vergangenen November.
Der Personalverband sowie die einzelnen Departemente hatten im Februar Gelegenheit, sich zur neuen Regelung vernehmen zu lassen. Dabei ist klar zum Ausdruck gekommen, dass die Bemühungen des Stadtrats, Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung vor dem Passivrauch zu schützen, geschätzt werden. So wurde denn grösste Zurückhaltung angeregt, was das Erteilen von allfälligen Ausnahmebewilligungen anbetrifft.
Breite Akzeptanz
Der Stadtrat zweifelt nach Sichtung der eingegangenen Vernehmlassungsantworten nicht daran, dass das Rauchverbot in den städtischen Gebäuden, wozu nebst den Verwaltungsräumlichkeiten der Departemente u.a. auch die Freizeit- und Sportanlagen Bergholz, der Werkhof, die Stadtgärtnerei, die Stadtbibliothek, das Jugend- und Freizeithaus Obere Mühle, die ARA Freudenau sowie die Mensa und Aula des Berufsbildungszentrums Wil (BZW) gehören, auf eine breite Akzeptanz selbst beim rauchenden Personal stossen wird. Der Stadtrat verbindet den Erlass der fraglichen Weisung zudem mit der Hoffnung, dass einzelne Raucherinnen und Raucher ihr Verhalten grundsätzlich überdenken.
Vom Rauchverbot ausgenommen sind einige Dienstfahrzeuge des Werkhofs sowie einzelne Räume der Wiler Integrations- und Präventionsprojekte (wipp). Für die Umsetzung des Rauchverbots wird mit Kosten von rund 10'000 Franken gerechnet.