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3. Mai 2006
Wiler Stadtrat fordert vom Kanton Abgeltung der Zentrumslasten
Der Stadtrat hat eine Analyse der Zentrumslasten der Stadt Wil in Auftrag gegeben. Diese bestätigt, dass der so genannte Sonderlastenausgleich „Stadt“ nebst St. Gallen auch auf die übrigen Kernstädte im Kanton ausgedehnt werden muss. Wie diese Ab-geltung zu geschehen hat, soll der Kanton im Rahmen der umfassenden Revision des Finanzausgleichsgesetzes regeln. - Die Ergebnisse der Untersuchung wurden am Mitt-woch den Medien vorgestellt.
Gemäss Revisionsentwurf zum kantonalen Finanzausgleichsgesetz soll St. Gallen als einzige Stadt im Kanton von einer Abgeltung der Zentrumslasten profitieren. Kleinere Zentren der st.gallischen Agglomerationen Rorschach, Heerbrugg, Buchs, Rapperswil-Jona oder Wil sind nicht ausgleichsberechtigt, da sie gemäss Argumentation der Regierung weit geringere Belas-tungen aufweisen als die Stadt St. Gallen. Sie seien deshalb im Rahmen des so genannten Son-derlastenausgleichs „Stadt“ zu vernachlässigen.
„Zunehmend ein Thema“
Konkretes Zahlenmaterial, welches diese These erhärten würde, wurde von der Regierung bis-lang allerdings nicht vorgelegt. Nach Auffassung des Wiler Stadtrates steht diese Haltung klar im Widerspruch auch zu Aussagen im Gesetzesentwurf. So heisst es in der Begründung für die Reform (Vernehmlassungsvorlage Finanzausgleichsgesetz S. 5, Kap. 1.3., 2. Absatz) : „Während früher nur Teile des ländlichen Raums mit solchen übermässigen Belastungen (Strassen- und Erschliessungswesen, Winterdienst etc.) konfrontiert waren, ist neu eine zunehmende Belas-tung der grösseren Städte im Sozialbereich festzustellen. Daneben wird die Abgeltung von zentralörtlichen Leistungen (z.B. im Kultur- und Freizeitbereich) zunehmend zu einem Thema.“
Bedeutende Belastungsunterschiede
Der Wiler Stadtrat hat sich bereits mit seiner Vernehmlassungsantwort zum Finanzausgleichsge-setz vom November 2005 für eine Ausdehnung des besagten Sonderlastenausgleichs auch auf die übrigen Kernstädte im Kanton eingesetzt. Er stützte sich dabei unter anderem auf eine vom Bundesamt für Raumentwicklung publizierte Studie, die für 25 mittlere und grosse Schweizer Agglomerationen erstmals die Belastungsunterschiede zwischen Kernstadt und Umlandgemeinden ermittelte (Themenkreis A9: Zentrumslasten, Monitoring Urbaner Raum Schweiz, März 2005). Dabei bestätigte sich beispielsweise, dass auch für kleinere Kernstädte bedeutende Belastungsunterschiede bestehen.
Die Stadt Wil ist Zentrum einer so genannten Mittelagglomeration mit über 65'000 Einwoh-
nerInnen. Wil ist Kernstadt mit Agglomerationsgemeinden in einem Nachbarkanton (Münchwilen, Sirnach, Rickenbach und Wilen) ohne gleichzeitig Teil einer weiteren Agglomeration zu sein. Entsprechend ist im Falle von Wil auch von nennenswerten Zentrumslasten auszugehen.
Spezialauswertung der Zentrumslasten
Um besagte stadträtliche Forderung im laufenden politischen Prozess wirksam vertreten zu können, hat der Stadtrat im Februar 2006 nun die BHP Hanser und Partner AG, Zürich, als Verfasserin der erwähnten Studie des Bundesamtes für Raumentwicklung mit einer Spezialauswer-tung der Zentrumslasten der Stadt Wil beauftragt. Im Vordergrund stand u.a. die Beantwor-tung der Fragen, wie hoch der mittlere Pro-Kopf-Aufwand und die mittlere Nettobelastung pro EinwohnerIn in der Stadt Wil im Vergleich zur Gruppe der zugehörigen Umlandgemeinden sind und wie sich die Belastungsunterschiede in der Agglomeration Wil von jenen in der Agglomera-tion St. Gallen unterscheiden. Zugrunde gelegt wurden die Zahlen der Rechnungsjahre 2002 und 2003.
Die Studie kommt zusammenfassend zu folgenden vier Kernaussagen (vgl. auch Ergebnisse im Einzelnen):
- Die Stadt Wil hat vor allem in den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Kultur und Freizeit, Verkehr, Allgemeine Verwaltung und Sonderschulen höhere Nettobelastungen pro Kopf zu tragen als der Durchschnitt der untersuchten Umlandgemeinden.
- Die Pro-Kopf-Nettobelastung von Wil liegt insgesamt 11 Prozent oder Fr. 244.-- über jener der Umlandgemeinden. Dieser eher tiefe Wert ist auf Ertragsüberschüsse im Aufgabenbe-reich Umwelt/Raumordnung sowie auf die über aufgabenspezifische Erträge vollumfänglich gedeckten laufenden Kosten im Bereich Öffentliche Sicherheit (ohne Polizei) zurückzuführen.
- Die Nettobelastungsunterschiede zwischen Kernstadt und Umlandgemeinden in der Region Wil sind kleiner als in der Region St. Gallen.
- Aufgrund der Pro-Kopf-Nettobelastungen von Wil und seiner Umlandgemeinden kann ge-schätzt werden, dass die Stadt Wil per Saldo – also unter Berücksichtigung der Zentrums-nutzen – Zentrumslasten in einer Grössenordnung von 3,6 bis 4,4 Mio. Franken zu tragen hat.
Die genannten, grob geschätzten Zentrumslasten von rund 3,6 bis 4,4 Mio. Franken bedürfen für eine präzisere Abbildung zweifellos vertiefter empirischer Studien. Der erwähnte Wert gewinnt indes an Plausibilität angesichts der Tatsache, dass bei Anwendung der gleichen Metho-de auf die Region St. Gallen für die Kantonshauptstadt eine obere Richtgrösse der Zentrumslast von 26 Mio. Franken resultiert. Dieser Wert entspricht annähernd dem Saldo der Zentrumslas-ten von 30 Mio. Franken, welche eine detaillierte Studie für St. Gallen ausweist.
Ergebnisse im Einzelnen
1. Die Analyse zeigt, dass der laufende Aufwand pro EinwohnerIn der Stadt Wil mit Fr.5'426.-- unwesentlich tiefer ausfällt als der Pro-Kopf-Aufwand der Stadt St. Gallen mit Fr. 5'579.--. Auch der mittlere Pro-Kopf-Aufwand der jeweils untersuchten Umlandgemeinden der bei-den Städte ist mit Fr. 3'756.-- (Region Wil) bzw. Fr. 3'705.-- (Region St. Gallen) nahezu
identisch. Die Stadt Wil verzeichnet in folgenden Aufgabenbereichen deutlich überpropor-tionale Pro-Kopf-Aufwendungen, die betragsmässig stark ins Gewicht fallen: Gesundheit, Kultur und Freizeit, Soziale Wohlfahrt (Sozialhilfe und Jugendschutz), Öffentliche Sicherheit (Polizei), Verkehr (Regionalverkehr). Das Aufwand-Gefälle zwischen der Stadt Wil und ihren Umlandgemeinden im Bereich öffentliche Sicherheit und Verkehr fällt bedeutend geringer aus als jenes zwischen der Stadt St. Gallen und deren Umlandgemeinden.
2. Sowohl Kernstädte als auch Umlandgemeinden können einen bedeutenden Teil ihres lau-fenden Aufwandes aus aufgabenspezifischen Einnahmen (Parkbussen, Parkgebühren, Pen-sionskosten, Abwassergebühren, Transferzahlungen des Kantons etc.) mitfinanzieren. Unter Berücksichtigung dieser zweckgebundenen Erträge resultiert für die Stadt Wil eine durch-schnittliche Nettobelastung von Fr. 2'389.-- pro EinwohnerIn. Das bedeutet, dass vom Durchschnittsaufwand von Fr. 5'426.-- rund 44 Prozent aus Steuermitteln zu decken sind. Demgegenüber haben die Umlandgemeinden eine Nettobelastung von Fr. 2'145.-- pro EinwohnerIn zu tragen, was 57 Prozent des laufenden Aufwandes entspricht.
3. Der im Vergleich zur Kernstadt Wil höhere Anteil der Umlandgemeinden am Gesamtauf-wand führt dazu, dass die Nettobelastung pro EinwohnerIn der untersuchten Umlandge-meinden noch insgesamt 10 Prozent oder Fr. 244.-- unter dem entsprechenden Niveau der Stadt Wil liegt. Dieses Ergebnis stimmt ziemlich genau mit jenem der nationalen Analyse überein, welche sich jedoch nur auf das Jahr 2002 bezog. Die Stadt Wil hat in den Funkti-onsbereichen Soziale Wohlfahrt, Kultur und Freizeit, Verkehr, Allgemeine Verwaltung und Sonderschulen bedeutend höhere Nettobelastungen pro Kopf zu tragen als der Durch-schnitt der untersuchten Umlandgemeinden.
4. Während der Pro-Kopf-Aufwand der Stadt Wil noch auf praktisch gleich hohem Niveau wie derjenige der Stadt St. Gallen liegt, so hat die Stadt Wil nach Berücksichtigung zweckge-bundener Erträge knapp Fr. 600.-- pro EinwohnerIn weniger aus allgemeinen Finanzmitteln zu erbringen als die Kantonshauptstadt. Demgegenüber zeigen sich bei den untersuchten Umlandgemeinden der Regionen Wil und St. Gallen in Bezug auf die Nettobelastung pro EinwohnerIn keine grossen Unterschiede.
Zusammenfassung
1. Die vorliegende Studie bestätigt klar die Einschätzung des Stadtrates, wonach der Son-derlastenausgleich auch auf die übrigen Kernstädte im Kanton auszudehnen sei. Nicht nur die grössten Schweizer Städte, sondern namentlich auch Kernstädte von mittelgros-sen Agglomerationen wie Winterthur, Zug, Aarau, Thun, Solothurn, Burgdorf, Langen-thal oder eben Wil weisen deutlich höhere Aufwände pro EinwohnerIn auf als die Gruppe der zur jeweiligen Agglomeration zählenden Umlandgemeinden. Dass die Zent-rumslasten mit zunehmender Grösse der Agglomeration wachsen, wird vom Stadtrat nicht in Abrede gestellt und auch durch die vorliegende Analyse der Zentrumslasten der Stadt Wil belegt.
2. Indem der Kanton kleineren Städten Zentrumslasten überhaupt abspricht, erschwert dies die Diskussion mit den Nachbarkantonen über die Abgeltung der interkantonalen Lasten. Die Ausklammerung der Mittel- und Kleinagglomerationen in der Frage der Ab-geltung der Zentrumslasten steht sodann klar im Gegensatz zu den NFA-Bestrebungen des Bundes, welcher sich die Stärkung der Zentren als Motoren der Wirtschaft vorge-nommen hat.
3. Die Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs ist überdies unzertrennlich mit der Frage der Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden beziehungsweise zwischen den Gemeinden verbunden. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie bei-spielsweise Zug, Aargau oder Bern sieht der neue St. Galler Finanzausgleich die sich da-durch ergebenden Änderungen bei den Finanzströmen nicht vor, was aus Sicht des Wi-ler Stadtrates nicht nachvollziehbar ist.
4. Der Stadtrat fordert die Kantonsregierung im Rahmen der Finanzausgleichsgesetzge-bung somit auf, die Zentrumslasten aller Kernstädte im Kanton vertieft zu analysieren, nach einheitlichen Kriterien zu bemessen und entsprechend abzugelten. Wie diese Ab-geltung zu geschehen beziehungsweise nach welchem Schlüssel sie zu erfolgen hat, soll durch das neue Finanzausgleichsgesetz geregelt werden. Im Vordergrund stehen dabei eine pauschale Abgeltung oder eine Abgeltung innerhalb des Finanz- und Lastenausgleichs unter Anwendung von klar definierten Indikatoren. Der Stadtrat favorisiert letzteres, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Kernstädte.