Stadt Wil

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27. Februar 2008

Landerwerb an der Zürcherstrasse genehmigt

Die Liegenschaftenkommission des Stadtparlaments hat den Kauf von 8'567 m2 Bauland an der Zürcherstrasse zum Preis von 3,059 Mio. Franken einstimmig genehmigt. Das Grundstück kann für öffentliche Zwecke genutzt oder zielgerichtet zur Wirtschafts- und Wohnortförderung eingesetzt werden.

Der Kanton St. Gallen will sein nicht betriebsnotwendiges Grundstück Nr. 18 an der Zürcherstrasse, vis-à-vis der Kantonalen Psychiatrischen Klinik, verkaufen. Der westliche Grundstückteil mit 4'733 m2 liegt in der dreigeschossigen Wohn- und Gewerbezone (WG3), die östliche Fläche von 3'834 m2 in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeZ). Um das Grundstück als Ganzes zu veräussern, beantragte der Kanton bei der Stadt Wil die Umzonung der Fläche in der OeZ in die WG3. Der Stadtrat zeigte seinerseits Interesse am Kauf und einigte sich mit dem Kanton auf einen Kaufpreis von total 3,059 Mio. Franken. Dies entspricht einem Preis von Fr. 460.--/m2 für die Fläche in der WG3 und Fr. 230.--/m2 für die OeZ-Fläche.

Kauf unbestritten
Die Liegenschaftenkommission des Stadtparlaments unter dem Präsidium von Marcus Zunzer unterstützt den Stadtrat in seiner aktiven Bodenpolitik und erachtet es als richtig, das Grundstück an der Zürcherstrasse zu kaufen. Den ausgehandelten Kaufpreis von 3,059 Mio. Franken beurteilt die Liegenschaftenkommission als marktgerecht und fair. Das Grundstück ist zentrumsnah, verkehrsgünstig gelegen, erschlossen und eignet sich auch aus Sicht der Kommission für verschiedene Zwecke im öffentlichen oder gewerblichen Bereich. Damit kann sich die Stadt Wil im Westen des Stadtzentrums die letzte grössere noch unüberbaute Landparzelle sichern. Die Schaffung von Landreserven erachtet die Kommission für die zukünftige Entwicklung der Stadt Wil als wichtige strategische Massnahme.

Vielfältig nutzbar
Das aus gesamtstädtischer Sicht optimal gelegene Grundstück ist aus Sicht der Kommission vielfältig nutzbar. In jedem Fall soll vor einem definitiven Nutzungsentscheid das Ergebnis des laufenden Stadtentwicklungsprozesses abgewartet werden. Sollte die in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gelegene Grundstückfläche nicht öffentlich genutzt werden, so kann die Stadt Wil diese Teilfläche umzonen und zum Zweck der Wirtschafts- und Wohnortförderung verkaufen. Im Weiteren vertritt die Kommission die Meinung, dass die Stadt Wil bei zentrumsnahen und aus städtebaulicher Sicht bedeutenden Grundstücken die Planung, Überbauung und Nutzung des Grundstücks aktiv mitgestalten soll. Diese Rolle kann sie als Eigentümerin wesentlich besser wahrnehmen als lediglich über die öffentlich-rechtlichen Planungsinstrumente.

Entscheid abschliessend
Der Entscheid der Liegenschaftenkommission ist abschliessend, nachdem diese einstimmig dem Grundstückkauf zugestimmt hat. Das Grundstück wird nach dem Willen der Kommission ins Finanzvermögen aufgenommen, solange die definitive Nutzung noch nicht festgelegt ist.

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