Stadt Wil

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23. April 2008

Anmeldefristen für die Kommunalwahlen 2008

Am 28. September 2008 findet in Wil die Erneuerungswahl des Stadtparlamentes, die Wahl des Stadtpräsidenten oder der Stadtpräsidentin sowie jene des Stadt- und Schulrats statt. Wahlanmeldeschluss ist am Montag 28. Juli 2008, 17 Uhr. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlvorschläge der Parteien und Gruppierungen bei der Stadtkanzlei (Rathaus, Marktgasse 58) abgegeben werden.

Die Stadtkanzlei stellt ein Formular zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Verfügung, welches entweder telefonisch angefordert (071 913 53 53) oder auf oder unter der Rubrik „Kommunale Wahlen 2008“ heruntergeladen werden kann.

Parlamentswahlen
Das aus 40 Mitgliedern bestehende Stadtparlament, die städtische Legislative, wird analog zu Kantons- und Nationalrat nach den Proporzregeln gewählt.

Beim Erstellen der Wahlvorschläge sind u.a. folgende Vorschriften zu beachten:

  • Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 28. Juli 2008, 17 Uhr, bei der Stadtkanzlei eintreffen;
  • der Wahlvorschlag einer Partei oder Gruppierung darf höchstens 40 Namen wählbarer Personen enthalten, auf dem Wahlzettel werden nebst der Kandidatennummer Familien- und Vorname, Jahrgang, Beruf und Wohnadresse aufgeführt; die Kandidierenden müssen schriftlich bestätigen, dass sie den Wahlvorschlag annehmen;
  • der Name einer kandidierenden Person darf höchstens zwei Mal auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sein (kumulieren); keine kandidierende Person darf jedoch auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen;
  • jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die ihn von anderen Wahlvorschlägen unterscheidet; eine Gruppierung kann unter dem gleichen Namen mehrere Wahlvorschläge einreichen, die sich einzig durch einen Zusatz zur Kennzeichnung des Geschlechts, der Flügel einer Gruppierung oder des Alters unterscheiden; in diesem Fall ist einer der Wahlvorschläge als Stammliste zu bezeichnen;
  • Erklärungen über solche Listenverbindungen müssen auf dem dafür vorgesehenen Formular spätestens am 4. August 2008, 17 Uhr, bei der Stadtkanzlei eintreffen und können nicht widerrufen werden;
  • jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Stadt Wil wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein;

Bei Proporzwahlen werden den Stimmberechtigten neben einem amtlichen leeren Stimmzettel auch alle amtlich veröffentlichen Wahllisten als amtliche Stimmzettel zugestellt. Von Parteien oder Interessengruppen hergestellte Stimmzettel sind ungültig. Hingegen können amtliche Stimmzettel (Wahllisten einer Partei) bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Bestellungen, die bis 4. August 2008, 17 Uhr, eingehen, können zusammen mit der ersten Auflage zu einem günstigeren Selbstkostenpreis ausgeführt werden. Die Frist zur Bestellung zusätzlicher Stimmzettel läuft am 11. August 2008 ab.

Wahlen Stadtpräsident/in, Stadt- und Schulrat
Stadtpräsident/in, Stadt- und Schulrat werden im Majorz-Wahlverfahren bestimmt. Ein allfälliger 2. Wahlgang wurde auf den 2. November 2008 gelegt.

Stadtpräsidium: 1 Mandat, die Wahl erfolgt direkt, die gewählte Person ist automatisch auch Mitglied des Stadtrates;

Stadtrat: 4 Mandate;

Schulrat: 8 Mandate; der/die Präsident/in wird als Mitglied des Stadtrates gewählt.

Beim Erstellen der Wahlvorschläge sind u.a. folgende Vorschriften zu beachten:

  • Die Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang müssen bis spätestens Montag, 28. Juli 2008, 17 Uhr, für einen allfälligen 2. Wahlgang bis 2. Oktober 2008, 17 Uhr bei der Stadtkanzlei eintreffen;
  • die Wahlvorschläge zu den einzelnen Wahlen Stadtpräsidium, Stadtrat, Schulrat dürfen höchstens so viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind;
  • die Wahlvorschläge müssen angeben: Bezeichnung des Wahlgangs sowie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und Wohnadresse der Kandidierenden; die Kandidierenden müssen ihre Kandidatur schriftlich bestätigen;
  • jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Stadt Wil wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein.

Vermittleramt
Die Wahl des Vermittlers bzw. der Vermittlerin erfolgt, vorbehältlich der Gutheissung des IV. Nachtrags zum Gerichtsgesetz durch das St. Galler Stimmvolk am 1. Juni 2008, neu durch das Kreisgericht. Die Wahl einer Stellvertretung entfällt gestützt auf die per 1. Januar 2001 in Kraft gesetzte Vereinbarung über die gegenseitige Stellvertretung der Vermittler zwischen den Politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen. Bei Ablehnung der erwähnten Gesetzesvorlage amtet wie bis anhin die Bürgerschaft als Wahlorgan. In diesem Falle wären innerhalb der gesetzten Fristen die Formulare „Zustimmungserklärung“ und „Wahlvorschlag“ einzureichen.

Die Verteilung des Stimmaterials für sämtliche Wahlgänge erfolgt bis spätestens drei Wochen vor dem Wahlgang (5. September 2008). Für einen allfälligen 2. Wahlgang beträgt diese Frist lediglich zehn Tage.

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