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14. Januar 2009
14. Januar 2009
Quorum für Initiative und Referendum für die Amtsdauer 2009 bis 2012
Initiative und Referendum bilden im direktdemokratischen System der Schweiz wichtige Volksrechte. Jeweils zu Beginn einer neuen Amtsdauer werden die dafür notwendigen Quoren (die Anzahl der Stimmberechtigten, die eine Initiative oder ein Referendum unterzeichnen müssen, damit diese zustande kommen) neu berechnet. Dabei wird auf die Anzahl der Stimmberechtigten abgestützt. Die Quoren in der Stadt Wil betragen neu 1092 Stimmen (Initiative) respektive 546 Stimmen (Referendum).
Das kantonale Gemeindegesetz sowie die Gemeindeordnung regeln auf Gemeinde-Ebene die Anforderungen an ein Initiativ- und Referendumsbegehren. Gemäss der Wiler Gemeindeordnung kommt ein Initiativbegehren dann zustande, wenn es von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten der Stadt Wil unterschrieben ist. Ein Referendum kommt zustande, wenn während der Referendumsfrist mindestens ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten die Abstimmung über einen Beschluss des Stadtparlamentes durch die Bürgerschaft verlangen.
Für die Ermittlung der notwendigen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Gesamterneuerungswahlen des Stadtrates massgebend. Bei den Stadtratswahlen vom 28. September 2008 zählte die Stadt Wil 10'911 Stimmberechtigte. Das Quorum für das Zustandekommen einer Initiative beträgt damit für die Amtsdauer 2009 bis 2012 total 1092 gültige Stimmen (vergangene Amtsdauer: 1047 Stimmen). Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendums beträgt für die Amtsdauer 2009 bis 2012 total 546 gültige Stimmen (vergangene Amtsdauer: 524 Stimmen).