Stadt Wil

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22. April 2009

22. April 2009

Neu auch Kontrollen für Holzfeuerungen

Holz ist eine bedeutende erneuerbare Energiequelle und hilft, die CO2-Bilanz zu verbessern. Holzfeuerungen sind deshalb aus energiepolitischer Sicht zu fördern. Wenn solche Anlagen aber nicht optimal oder mit ungeeignetem oder falschem Brennstoff betrieben werden, setzen sie allerdings erhebliche Feinstaubmengen frei.

Seit Januar 2008 schreibt die Luftreinhalteverordnung vor, dass Holzfeuerungen analog zu Öl- und Gasfeuerungen regelmässig kontrolliert werden müssen. Als Turnus sind dafür zwei Jahre (regelmässig betriebene Holzfeuerungen) respektive fünf Jahre (selten genützte Anlagen) vorgesehen.

Tarife für Holzfeuerungen
Bei dieser neu eingeführten Holzfeuerungskontrolle wird auf ein Tarif-System mit fixem Betrag abgestützt. Die Beträge in Wil bewegen sich im Rahmen der Tarife verschiedener umliegender Gemeinden und wurden auch mit den Kaminfegermeistern abgesprochen, welche die Kontrollen vornehmen. Der Stadtrat setzt folgende Tarife fest (jeweils exkl. MwSt.):

- Abnahme- oder Erstkontrolle bis zwei Feuerungen          45.–
- Abnahme- oder Erstkontrolle ab der dritten Feuerung     10.–

- Periodische Kontrollen oder Nachkontrollen ohne Beanstandung    35.–
- Periodische Kontrollen oder Nachkontrollen mit Beanstandung        50.–
- Kontrolle auf Grund von Klagen                                                                  80.– pro Stunde
- Aschenschnelltest                                                                                       120.–

Tarife für Öl- und Gasfeuerungen
Die Tarife für Kontrollen von Öl- und Gasfeuerungen, die ebenfalls von den Kaminfegermeistern vorgenommen werden, hat der Stadtrat im Juni 2003 festgesetzt. Obwohl die Tarife im Rahmen des Landesindexes der Konsumentenpreise in der Regel alle drei Jahre der Teuerung angepasst werden könnten, wurde in Wil eine solche Anpassung bislang nicht vorgenommen. Weil die Gebühr für den administrativen Aufwand der Stadt Wil aber nicht mehr kostendeckend ist, wird für diesen Tarifbestandteil eine moderarte Anpassung von 25 auf 30 Franken vorgenommen, was in etwa dem Niveau umliegender Gemeinden entspricht. Damit ergeben sich neu folgende, um jeweils 5 Franken erhöhte Tarife:

- einstufige und modulierende Brenner bis 70 kW               95.–
- zweistufige Brenner bis 70 kW                                             115.–
- Zweistoff-Feuerungsanlagen bis 70kW                             175.–
- einstufige und modulierende Brenner 71 kW – 1 MW     115.–
- zweistufige Brenner 71 kW – 1 MW                                     125.–
- Zweistoff-Feuerungsanlagen 71 kW – 1 MW                     185.–

Vollzug ab dem 1. Juli 2009
Mit dem angepassten Tarif für Öl- und Gasfeuerungen sowie der Ergänzung für Holzfeuerungen und mit den Vereinbarungen mit den Kaminfegern liegen alle für den Vollzug der Holzfeuerungskontrollen notwendigen Grundlagen vor, so dass der Tarif auf den 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt und gleichzeitig auf dieses Datum mit dem Vollzug begonnen werden kann.

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