Stadt Wil

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29. April 2009

29. April 2009

Erfreuliches Urteil in Sachen Sportpark Bergholz

Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat in seinem Urteil die Beschwerde der Halter AG gegen den Vergabe-Entscheid des Stadtrates für das Gesamtkonzept Sportpark Bergholz abgewiesen.

Für die Realisierung des neuen Sportparks Bergholz hatte der Stadtrat im vergangenen Jahr fünf Totalunternehmer zur Einreichung eines Projektes eingeladen. Nach einer eingehenden zweitägigen Jurierung Ende Oktober 2008 durch ein Beurteilungsgremium wurde schliesslich die Projektvariante der Implenia Generalunternehmung AG aus St. Gallen zum Siegerprojekt erhoben. Der Stadtrat erteilte in der Folge der Implenia AG den Zuschlag für das Gesamtkonzept Sportpark Bergholz. Mit einer Eingabe vom 17. November 2008 reichte die Halter AG aus Zürich, ein bei der Jurierung unterlegener Totalunternehmer, dann aber eine Beschwerde gegen den Vergabe-Entscheid des Stadtrates beim St. Galler Verwaltungsgericht ein.

Beschwerde abgewiesen
Dieser Tage ist dem Stadtrat nun das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 21. April 2009 zugestellt worden. Mit der Abweisung der Beschwerde der Halter AG fällt dieses Urteil positiv zugunsten der Stadt Wil aus. Zusammenfassend kommt das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung zum Schluss, dass die Stadt Wil als Vergabebehörde der Implenia AG den Zuschlag korrekt erteilt hat und mögliche Änderungen des Projekts gedeckt sind. Überdies erachtet es das Gericht als zulässig, dass der Stadtrat mit der Implenia AG nun im Rahmen von Verhandlungen den effektiven Umfang definiert. Die Kritik der Halter AG als Beschwerdeführerin, die Etappierbarkeit des Projektes habe als explizites Kriterium in der Ausschreibung gefehlt, wurde vom Verwaltungsgericht nicht gelten gelassen.

Verhandlungen mit der Zuschlagsempfängerin
Diesen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen kann die Halter AG als Beschwerdeführerin innert 30 Tagen noch an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen. Der Stadtrat wartet daher diese Rechtsmittelfrist ab. Wenn diese Frist ungenutzt verstrichen ist und der Entscheid damit Rechtskraft erlangt hat, wird der Stadtrat die Wiler Bevölkerung detailliert über das Siegerprojekt informieren und die Projekte in einer Ausstellung zugänglich machen. Parallel dazu wird der Stadtrat mit der Implenia AG Verhandlungen aufnehmen.

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