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20. Mai 2009

20. Mai 2009

Tarif-Anpassungen bei den Kaminfeger-Entschädigungen

Auf der Basis der in den vergangenen zwei Jahren aufgelaufenen Lohn- und Preisentwicklungen ergeben sich Anpassungen bei den Kaminfeger-Entschädigungen. Die entsprechenden Tarife wurden per 1. Mai 2009 um 3,3 Prozent angehoben.

Das Gesetz über den Feuerschutz regelt die Entschädigungen der Kaminfeger durch Verordnung. Diese orientiert sich am schweizerischen «Richttarif für Kaminfegearbeiten», welcher alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf in Abstimmung mit der eidgenössischen Preisüberwachung an die aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung angepasst wird.

Die im Dezember 2008 vorgenommene ordentliche Überprüfung der Tarifgrundlagen ergab einen Anpassungsbedarf von 3,3 Prozent. Gestützt auf diese Überprüfung und auf ein Gesuch des St. Gallisch-Kantonalen Kaminfegerverbandes vom Februar 2009 hat die St. Galler Regierung einen Nachtrag zur Verordnung über die Entschädigung der Kaminfeger erlassen und die Entschädigungsansätze linear um 3,3 Prozent erhöht. Sie betragen für den ganzen Kanton (exkl. Mehrwertsteuer) neu für Meister und Geselle Fr. 1.22 pro Minute respektive Fr. 73.30. pro Stunde (bisher: Fr. 1.18 und Fr. 71.-) und für einen Lehrling Fr. -.48 pro Minute respektive Fr. 28.90.- pro Stunde (bisher: Fr. .-47 und Fr. 28.-). Die neuen Ansätze wurden per 1. Mai 2009 festgelegt.

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