Stadt Wil

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24. Juni 2009

24. Juni 2009

Vereinbarung mit Kaminfegermeistern

Der Stadtrat Wil hat mit den Kaminfegermeistern Jürg Hugentobler und Markus Wick eine Vereinbarung bezüglich der Durchführung von Kontrollen bei Holzfeuerungen abgeschlossen.

Holzfeuerungen nutzen eine bedeutende erneuerbare Energiequelle und helfen so mit, die CO2-Bilanz zu verbessern. Sie können aber erhebliche Feinstaubmengen freisetzen, wenn sie nicht optimal oder mit ungeeignetem Brennstoff betrieben werden. Seit Januar 2008 schreibt die Luftreinhalteverordnung vor, dass Holzfeuerungen alle zwei Jahre (regelmässig betriebene Holzfeuerungen) respektive alle fünf Jahre (selten genützte Anlagen) kontrolliert werden müssen.

Der Stadtrat hat mit den beiden Kaminfegermeistern Markus Wick und Jürg Hugentobler eine Vereinbarung betreffend der Durchführung dieser Holzfeuerungs-Kontrollen abgeschlossen. Auf den 1. Juli 2009 wird mit dem Vollzug der Holzfeuerungskontrollen begonnen, gleichzeitig tritt auch das entsprechende Tarif-System in Kraft. Die Ansätze in Wil bewegen sich im Rahmen der Tarife verschiedener umliegender Gemeinden und wurden vom Stadtrat wie folgt festgelegt:

- Abnahme- oder Erstkontrolle bis zwei Feuerungen                             45.–
- Abnahme- oder Erstkontrolle ab der dritten Feuerung                        10.–
- Periodische Kontrollen oder Nachkontrollen ohne Beanstandung  35.–
- Periodische Kontrollen oder Nachkontrollen mit Beanstandung      50.–
- Kontrolle auf Grund von Klagen                                                                80.– pro Stunde
- Aschenschnelltest                                                                                     120.–

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