Stadt Wil

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23. Dezember 2009

23. Dezember 2009

Vollzugsbeginn verschiedener Reglemente

Der Stadtrat hat den Vollzugsbeginn dreier neuer Reglemente für die Bereiche Vormundschaft und Sozialhilfe sowie eines Nachtrages zum Reglement der Technischen Betriebe Wil TBW auf den 1. Januar 2010 festgesetzt.

Das Stadtparlament hat in seiner Sitzung vom 5. November 2009 dem Energie-Contracting als neue Energiedienstleistungen und als neues Geschäftsfeld der Technischen Betriebe Wil TBW zugestimmt. Diese Erweiterung um ein neues Geschäftsfeld macht einen Nachtrag III zum Reglement der Technischen Betriebe Wil notwendig, welcher dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Nachdem die Referendumsfrist unbenützt ablief, hat der Nachtrag am 15. Dezember 2009 Rechtsgültigkeit erlangt. Der Stadtrat hat den Vollzugsbeginn des Nachtrages auf den 1. Januar 2010 festgesetzt.

Zudem hat der Stadtrat das Sozialhilfereglement der Stadt Wil, das Geschäftsreglement der Sozialhilfebehörde Wil sowie das Geschäftsreglement der Vormundschaftsbehörde Wil genehmigt. Der Stadtrat hat den Vollzugsbeginn dieser drei Reglemente ebenfalls auf den 1. Januar 2010 festgesetzt.

Der Nachtrag III zum Reglement der Technischen Betriebe Wil wie auch das Sozialhilfereglement und die Geschäftsreglemente der Sozialhilfebehörde Wil und der Vormundschaftsbehörde Wil können bei der Stadtkanzlei, Rathaus, Wil, eingesehen und bezogen werden.

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