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20. Januar 2010
20. Januar 2010
Unbenutzte Referendumsfrist bezüglich Voranschlag 2010
Gemäss der Gemeindeordnung untersteht der zustimmende Beschluss des Stadtparlamentes zum Voranschlag dem fakultativen Referendum. Die Frist für das fakultative Referendum zum Voranschlag 2010 ist am 18. Januar 2010 unbenutzt abgelaufen. Damit ist der Voranschlag rechtskräftig.
An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2009 hat das Wiler Stadtparlament den Steuerfuss 2010 und den Voranschlag 2010 beraten. Dabei wurde der Voranschlag der Verwaltungsrechnung der Stadt Wil für das Jahr 2010 vom Stadtparlament genehmigt. Dieser Beschluss unterstand dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Referendumsvorlage wurde durch die Stadtkanzlei in den amtlichen Publikationsorganen publiziert. Während der Referendumsfrist vom Freitag, 18. Dezember 2009, bis am Montag, 18. Januar 2010, wurde kein Referendumsbegehren eingereicht, sodass der Voranschlag 2010 der Stadt Wil nun rechtskräftig ist.
An der Sitzung des Stadtparlaments vom 3. Dezember 2009 stimmte eine Parlamentsmehrheit dem stadträtlichen Antrag zu, der Steuerfuss für das Jahr 2010 sei auf 128 Prozent der Einfachen Steuer festzusetzen. Gegen diesen Beschluss wurde sodann das Ratsreferendum ergriffen. Damit hat das Stimmvolk über den Steuerfuss 2010 zu befinden. Die entsprechende Urnenabstimmung findet am Sonntag, 7. März 2010, statt.