Stadt Wil

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3. Februar 2010

3. Februar 2010

Änderungen bezüglich des Bezugsorts von Pässen

Am 1. März 2010 tritt schweizweit die revidierte Ausweisgesetzgebung in Kraft, welche den biometrischen Pass, auch Pass 10 oder E-Pass genannt, einführt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Abwicklung von Pass-Anträgen respektive auf den Ort, an dem ein solcher Antrag einzureichen ist.

Anträge für die heutigen Pässe 03 und 06 werden noch bis zum 15. Februar 2010 beim Einwohneramt der Stadt Wil entgegengenommen. Danach wird die Ausstellung der Pässe 03 und 06 eingestellt. Diese Pässe behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Nur noch in St. Gallen
Der neue Pass 10 kann ab dem 24. Februar 2010 beantragt werden. Ab diesem Datum läuft das Passantragsverfahren allerdings nicht mehr über die Gemeinden, sondern nur noch über das Passbüro St. Gallen. Für den Pass 10 ist eine persönliche Vorsprache in St. Gallen für die Erfassung biometrischer Daten notwendig. Dies ist jedoch erst ab dem 1. März 2010 möglich. Die Lieferfrist für einen Pass 10 beträgt ab dem Zeitpunkt, an dem die biometrischen Daten erfasst sind und der Antrag bewilligt ist, maximal zehn Arbeitstage.

Zwischen dem 15. und 24. Februar 2010 wird es aufgrund der erforderlichen Systemumstellungen nicht möglich sein, ordentliche Pässe zu beantragen. Provisorische Pässe, so genannte Notpässe, können jedoch auch in dieser Übergangsphase beim Einwohneramt der Stadt Wil beantragt und anschliessend beim Passbüro in St. Gallen abgeholt werden. Sowohl der Notpass wie auch die Identitätskarte werden weiterhin ohne Chip ausgestellt. Die Identitätskarte kann weiterhin beim Einwohneramt der Stadt Wil beantragt werden.

Reisen in oder durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt wie schon der E-Pass 06 zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Mit einem Pass 03, welcher nach dem genannten Datum ausgestellt wurde, oder mit einem Notpass ist die Ein- oder Durchreise nur mit einem entsprechenden Visum möglich.
 

Bestellmöglichkeit und Preis des neuen Passes

Um zu einem Pass 10 zu gelangen, stehen im Kanton St. Gallen künftig folgende drei Wege offen:

• Ab dem 24. Februar 2010 kann der Antrag über das Internet auf www.schweizerpass.ch eingereicht werden. Dort werden in wenigen Minuten alle nötigen Angaben erfasst, und es kann ein Termin für die persönliche Vorsprache beim Passbüro St. Gallen vereinbart werden.

• Statt im Internet kann der Antrag ab dem 24. Februar 2010 beim Passbüro St. Gallen telefonisch unter 071 229 36 31 eingereicht werden.

• Ab dem 1. März 2010 kann ein Antrag direkt bei der persönlichen Vorsprache am Schalter des Passbüros St. Gallen eingereicht werden.

Der Pass 10 kostet 145 Franken für Erwachsene und 65 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Kombiangebot kosten Pass und Identitätskarte zusammen für Erwachsene noch 158 Franken und für Kinder 78 Franken (inklusive Portokosten).


Weitere Informationen sind unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch über die Gratis-Hotline 0800 820 008 erhältlich.

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