Stadt Wil

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7. April 2010

7. April 2010

Parkplatzreglement für Mitarbeitende

Der Stadtrat hat ein Parkplatzreglement für Mitarbeitende erlassen. Darin wird die Benützung von Parkplätzen auf den städtischen Liegenschaften für Angestellte der Stadt wie auch für Lehrpersonen geregelt: Anstelle von Gratis-Parkplätzen tritt eine grundsätzliche Gebühren- und Bewilligungspflicht.

Auf städtischen Liegenschaften inklusive der TBW-Liegenschaften und der Schulhäuser respektive auf zugemieteten Plätzen standen den Mitarbeitenden der Stadt bisher diverse Parkplätze gratis zur Verfügung. Nun hat der Stadtrat ein Parkplatzreglement für städtische Mitarbeitende erlassen, welches auf den 1. Mai 2010 in Kraft tritt. Mit dem Reglement werden die Parkplätze klarer zugeteilt und in erster Linie für Fahrzeuge für Dienstfahrten genutzt. Für verbleibende freie Parkplätze werden gebührenpflichtige Bewilligungen vergeben. Hiervon ausgenommen sind körperlich behinderte Mitarbeitende, welche auf die Benützung eines Motorfahrzeuges angewiesen sind.


Für folgende beiden Parkflächen gelten zusätzliche Regelungen:

Marktgasse 57: Im Rahmen der derzeit ausgeführten Neugestaltung des Hofplatzes und der Errichtung einer Begegnungszone werden die bisherigen Auto-Parkplätze in der Rathausgasse (seitlich neben dem Gebäude an der Marktgasse 57) per Ende April 2010 aufgehoben. An ihrer Stelle wird neu eine kostenlos nutzbare Abstellfläche für Zweiräder eingerichtet; unter der Arkade vor dem Rathaus dürfen künftig keine Fahrräder mehr abgestellt werden.

Stadtweier: Auf dem durch die Stadt zugemieteten Parkplatz am Stadtweier beim Restaurant Laghetto (rechte Seite) erhalten Mitarbeitende mit Fahrzeugen für Dienstfahrten neu einen fix zugeteilten, mit dem amtlichen Kontrollschild gekennzeichneten Parkplatz. Je ein weiterer Parkplatz steht den Departementen Finanzen, Kultur und Verwaltung FKV, Bau, Umwelt und Verkehr BUV, Bildung und Sport BS sowie Soziales, Jugend und Alter SJA zur Nutzung als Poolparkplatz zur Verfügung.

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