Stadt Wil

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23. Juni 2010

23. Juni 2010

Rauchverbot: Kontrollen in 25 Wiler Restaurationsbetrieben

In öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen ist gemäss geltender Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen seit dem 1. Mai 2010 das Rauchen gesamtschweizerisch verboten. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage haben die Stadtpolizei Wil und die Dienststelle Markt und Gewerbe der Stadt Wil am 3., 4., 8. und 10. Juni 2010 jeweils von 18 bis 22 Uhr Kontrollen in Wiler Restaurationsbetrieben durchgeführt. Kontrolliert wurden dabei rund 25 Restaurants und Bars.

Gemäss Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen kann bei Personen, die in allgemein zugänglichen, geschlossenen Räumen beim Rauchen angehalten werden, eine Ordnungsbusse erhoben werden. Bei den Kontrollen in der Stadt Wil wurden zwölf solcher Ordnungsbussen à 40 Franken auf der Stelle eingezogen. Per 1. Juli 2010 wird die Ordnungsbusse auf 100 Franken angehoben, wobei die Polizei auch bei ausserordentlichen Kontrollen direkt Bussen erheben kann.

Wirte, welche die Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen nicht einhalten, können ebenfalls verzeigt werden, wenn in ihrem Betrieb Rauchende angetroffen wurden und ihnen vom Patentinhaber Aschenbecher zur Verfügung gestellt worden sind beziehungsweise die Gäste sich mit Aschenbechern selber bedienen konnten. In den 25 kontrollierten Wiler Betrieben wurden vier Verzeigungen ausgesprochen.

Nur noch in bewilligten, unbedienten Fumoirs

Mit der Abstimmung vom 27. September 2009 hat sich die Bevölkerung des Kantons St. Gallen mit 59 Prozent Ja-Stimmen-Anteil  für eine Verschärfung der geltenden Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen ausgesprochen: Ab dem 1. Juli 2010 sind im Kanton St. Gallen Raucherlokale nicht mehr zulässig. Geraucht werden darf dann nur noch in neu bewilligten, unbedienten Fumoirs. Diese Fumoirs dürfen maximal ein Drittel der Schankfläche ausmachen. Sie müssen zudem räumlich dicht abgetrennt und angeschrieben sein sowie mit einer selbst schliessenden Türe und einer ausreichenden Lüftung ausgestattet sein.

Eine Übergangsfrist für den Ein- oder Umbau der Lüftung gibt es nur bei bereits bestehenden Fumoirs. Neue Fumoirs bedürfen einer Baubewilligung, aber auch bestehende und bereits bewilligte Fumoirs müssen erneut durch die Stadt Wil abgenommen werden. In der Stadt Wil sind aktuell sieben Fumoirs bewilligt. Weitere neun Fumoirs sind in Planung, das heisst, dass für sie Baubewilligungsverfahren oder Umbau hängig sind.

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