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1. Juli 2010

1. Juli 2010


Zusammenfassung der Parlamentssitzung mit den Ergebnissen von heute Donnerstag, 1. Juli 2010

Stadtparlament sagt «Ja» zur Bau- und zur Betriebsvorlage des Sportparks Bergholz

Heute Donnerstag, 1. Juli 2010, hat das Stadtparlament sowohl der Bau- als auch der Betriebsvorlage für den Sportpark Bergholz zugestimmt. Nun kommt das Projekt im November 2010 an die Urne.

36 von 40 Mitgliedern des Stadtparlaments nahmen an der Sitzung teil, wobei Esther Spinas, GRÜNE prowil, ab 17.20 Uhr und Pascal Steiger, CVP, ab 18.00 Uhr anwesend war. Damit waren beide genannten Parlamentsmitglieder für die Beratung respektive die Abstimmungen des Traktandums 1 zugegen.



Zum Gedenken von Anton Vinzens

Einleitend informierte Parlamentspräsident Christof Gämperle über den Tod von Anton Vinzens, der am 17. Juni 2010 verstorben ist. Vinzens war von 1985, also von der Gründung an, bis 1988 als Vertreter der freien Liste Mitglied des Wiler Stadtparlaments. Das Stadtparlament gedachte des Verstorbenen mit einer Schweigeminute.



Ordnungsantrag auf Änderung der Traktandenliste

Erich Grob, CVP, stellte einleitend einen Ordnungsantrag auf Änderung der Traktandenliste: Es seien zuerst die beiden Geschäfte zum Sportpark Bergholz und erst im Anschluss daran der Finanzplan 2010-2014 zu beraten. Guido Wick, GRÜNE prowil, stellte zu diesem Ordnungsantrag einen Gegenantrag, wonach die Traktandenliste wie vorgesehen abzuarbeiten sei. In der Abstimmung obsiegte Erich Grobs Antrag mit 21 Ja- zu 11 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen; die Reihenfolge der Geschäfte wurde entsprechend angepasst.



1. Sportpark Bergholz – Bauvorlage (2. Lesung)

Bericht und Antrag des Stadtrates

Für die Beratung der beiden Geschäfte zum Sportpark Bergholz wurde von Vizepräsident Mario Schmitt, SVP, geleitet; Parlamentspräsident Christof Gämperle, FDP, trat für die Beratung in Ausstand.


Zum Projekt

Die heutige Sportanlage Bergholz wurde im Sommer 1963 eröffnet, vor fast 47 Jahren also. Seither wurden die Anlagen sehr rege und intensiv genutzt – vielerorts zeigen sich daher deutliche Gebrauchs- und Abnützungsspuren. Die Anlagenteile sind zudem in die Jahre gekommen und betrieblich sowie technisch veraltet und teilweise in einem schlechten, ja gar maroden Zustand. Eine Erneuerung ist daher unbedingt notwendig.

Das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt für den neuen Sportpark Bergholz umfasst ein Hallenbad mit Wellnessbereich, eine Eishalle, ein challenge-league-taugliches Fussballstadion sowie allgemein dienende Räume wie Zugangsbereich und Restaurant, alles verpackt in moderner Architektursprache mit hohem Aufenthaltswert. Mit dem geplanten Projekt «Sportpark Bergholz» erhalten Stadt und Region Wil eine kantonsübergreifende regionale Sportanlage mit zeitgemässem Freizeitangebot für Sport, Spass und Erholung, welche die Standortattraktivität der Stadt und der ganzen Region Wil erhöht.


Diskussion und Abstimmungen im Rahmen der 1. Lesung
Im Rahmen der 1. Lesung am 20. Mai 2010 wurde im Stadtparlament von verschiedener Seite betont, dass die fast 50-jährige Anlage alt, marode und nur noch ein Schatten ihrer selbst sei. Es sei höchste Zeit, zu handeln, so dass Wil wieder eine zeitgemässe, den Bedürfnissen angemessene Sportanlage erhalte. In der Eintretensdebatte und in der Diskussion wurde indes auch Kritik geübt respektive auf offene Fragen verwiesen – beispielsweise bezüglich Kostendach, Beteiligung Dritter, Abschreibungsdauer oder alternativer Standorte und Lösungen. Von einzelnen Fraktionen wurde zudem eine fehlende Detailtiefe der Vorlage bemängelt. Kritik gab es zudem zum Energieverbrauch des Warmwasser-Aussenbeckens.

In den Abstimmungen zu den Anträgen des Stadtrates, der vorberatenden Kommission und aus der Parlamentsmitte wurde sodann ein Verzicht auf das Warmwasser-Aussenbecken ebenso abgelehnt wie die Auflage, den Kredit erst freizugeben, wenn von Dritten verbindliche Zusagen von mindestens 10 Millionen für die Beteiligung an den Investitionskosten vorliegen. Abgelehnt wurde auch ein Projektierungskredit von 850‘000 Franken, mit dem Projektierungsarbeiten vorgezogen und ein Zeitgewinn von rund einem Jahr bis zum Baubeginn erreicht werden sollten.

Angenommen wurde hingegen ein Antrag, wonach der Stadtrat in einem Zusatzbericht auf die 2. Lesung darlegen soll, wie er die Qualitätsgüte insbesondere für technische Apparate und Installationen sicherstellt. Schliesslich hat das Stadtparlament in 1. Lesung dem Kredit von brutto 57,539 Millionen Franken für den Bau des Sportparks Bergholz zugestimmt.


Diskussion in der vorberatenden Kommission
Nach der 1. Lesung hatte die vorberatende Kommission noch einige zusätzliche Abklärungen in Auftrag gegeben, so Kommissionspräsident Christoph Hürsch, CVP.

Abgeklärt wurden die Mehrkosten für den Einbau einer Rasenheizung. Angesichts der Investitionskosten von über einer halben Million sowie jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten von weiteren 80‘000 Franken verzichtet die Kommission auf einen Antrag auf Einbau einer solchen Rasenheizung. Ebenfalls abgeklärt wurden die Auswirkungen auf die Mietzinsen für die Vereine, falls diese ihre vereinbarten Beiträge von gesamthaft 1,7 Millionen Franken an die Investitionskosten nicht erbringen können. Werden die Mittel wie vorgesehen erbracht, bleiben die heutigen Mieten unverändert. Bleiben die Beiträge indes aus, werden die jährlichen Mieten entsprechend für die Eishalle um 20‘000 Franken und für das Fussballstadion um 50‘000 Franken erhöht.

Schliesslich wurde auch der TU-Vertrag geprüft. Dazu wurden von der vorberatenden Kommission und von der Geschäftsprüfungskommission GPK Baurechtsanwälte als externe Experten beigezogen. Im Expertenbericht zum Vertragswerk wurde in verschiedenen Punkten noch «Verbesserungspotenzial» angemerkt. Diese Punkte – die so genannte Komplettheitsklausel, die Frage der Konventionalstrafe, das Direktzahlungsrecht, der Prozess bei Bestellungsänderungen sowie die Zusicherung der geforderten technischen Anlagewerte – wurden in der Folge in Nachverhandlungen mit der Implenia AG noch bereinigt und die Kritikpunkte damit ausgemerzt, so dass der Stadtrat den Werkvertrag anschliessend genehmigen konnte.


Eintretensdebatte
Reto Gehrig begrüsste namens der CVP-Fraktion diese Optimierungen; der aktuelle Werkvertrag sei nun bauherrenfreundlich. Das Projekt «Sportpark Bergholz» sei zukunftsgerichtet und in der vorgesehenen Grösse angemessen für Wil, der Bedarf für alle Nutzendengruppen ausgewiesen. Es gäbe zwar noch viel Wünschbares für den Sportpark – mit Blick auf die Kosten sei aber ein Verzicht darauf sicherlich richtig. Die CVP sei für Eintreten.

Markus Hilber, FDP, verwies auf ein gewisses Unbehagen bezüglich des Qualitätsmanagements: Er hätte sich, gemäss dem grossmehrheitlich angenommenen Antrag aus der 1. Lesung, eine etwas ausführlichere, sorgfältigere Beantwortung gewünscht. Die FDP beurteile das Konzept des Sportparks als nicht überrissen; die Stadt Wil könne sich das Projekt, welches die Attraktivität der Stadt und der ganzen Region steigere, leisten. Die FDP sei für Eintreten.

Namens der SVP-Fraktion begrüsste Patrik Lerch das Projekt des neuen Sportparks, auch wenn man bedauere, dass aus Kostengründen gewisse Anlagenteile gestrichen worden seien. Der Sportpark Bergholz werde sowohl für die Wilerinnen und Wiler als auch für die auswärtigen Besuchenden ein attraktives Angebot sein, welches die Stadt aufwerte. Man sei für Eintreten und unterstütze das Bauvorhaben.

Eintreten auf die Bauvorlage zum Projekt «Sportpark Bergholz» war damit unbestritten.


Detailberatung
In der Diskussion führte Katja Hegelbach, SP, aus, dass ihre Fraktion hinter diesem «Mammutprojekt» stehe. Zwar sei die Investitionssumme von rund 57 Millionen hoch, dafür erhalte man dann einen «Publikumsmagneten». Die Alternative sei eine Sanierung, welche geschätzte 40 Millionen koste, für die man dann nur ein «Flickwerk ohne Hallenbad» erhalte. Bezüglich Realisierung des Sportparks Bergholz spreche sich die SP für die nötige Steuererhöhung aus: Es dürfe nicht sein, dass in allen anderen Bereichen gespart werde und andere Projekte oder Investitionen hintanstehen müssen, nur um den Steuerfuss nicht anheben zu müssen.

Namens der Fraktion GRÜNE prowil kritisierte Eva Noger das «etwas hektische Vorgehen», bei dem in den vergangenen Tagen sehr kurz vor der Parlamentssitzung noch gewichtige Informationen nachgeliefert worden seien. Man begrüsse, dass der Werkvetrag nun überarbeitet und bauherrenfreundlicher ausgestaltet worden sei – auch wenn der Stadtrat hierfür erst zwei externe Expertisen als Anstoss gebraucht habe. Schliesslich bleibe auch die Kritik am Warmwasser-Aussenbecken bestehen – der Energieverbrauch passe nicht zum Wiler Energiestadt-Label. Bezüglich der Beiträge der Kantone Thurgau und St. Gallen, die deutlich tiefer ausfallen als vorgesehen, würden sich neue Fragen stellen: Welche Auswirkungen haben die jetzt fehlenden rund 4 Millionen Franken auf den städtischen Finanzhaushalt? Dazu verwies Stadtpräsident Bruno Gähwiler auf den Finanzplan: Durch den Wegfall eines Teiles der Kantonsbeiträge – zugesagt wurden 2,2 statt insgesamt rund 6,35 Millionen – steige die Nettobelastung um den fehlenden Betrag von rund 4,15 Millionen, konkret auf 55,3 Millionen. Abzüglich der Vereinsbeiträge von 1,7 Millionen verbleiben netto noch 53, 6 Millionen.

Guido Wick, GRÜNE prowil, griff diese Frage auf: Dass die Beiträge der Kantone tiefer ausfallen, habe Einfluss auf die Ammortisations- und Zinslasten und damit auf den ohnehin düsteren Finanzhaushalt der Stadt Wil. Die GRÜNEN prowil wollen vom Stadtrat zudem wissen, was es ganz konkret für die Stadt Wil bedeutet, wenn das Volk zu der Vorlage «ja» sagt und die Stadt Wil das Projekt trotz Krediterteilung zu einem späteren Zeitpunkt infolge berechtigter Gründe noch abbricht: Sind dann die im Wettbewerb bereits ausgegebenen 40‘000 Franken plus die Kosten für zusätzliche, schriftlich erteilte Aufträge sicher die einzigen Kosten, die der Stadt erwachsen? Die Fraktion GRÜNE prowil setze alles daran, dass die Stadt Wil in einem solchen Fall keineswegs schadenersatzpflichtig gegenüber der Implenia werde. Basis für diese Angaben seien die 5 Prozent des TU-Vertrages, hielt Stadtrat Marcus Zuner in seiner Antwort fest: Auf dieser Summe von 2,5 Millionen Franken könne die Implenia in einem solchen Fall den entgangenen Gewinn geltend machen. Dazu kann zusätzlich der Honoraranteil der bist zum Abbruch bereits geleisteten Planungsarbeiten geltend gemacht werden.

Guido Wick zeigte sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und hielt namens der GRÜNEN prowil fest, dass im Minimum ein Vorbehalt zum Projekt angemerkt werden müsse, solange nicht detailliert belegt werden könne, zu welchem Zeitpunkt welche Kosten aufgelaufen seien. Er stellte des weiteren drei Anträge zum Projekt (siehe Abschnitt Abstimmungen).

Erika Häusermann, GLP, kritisierte das Vorhaben als übertrieben – zumal es so, wie sich die Finanzierungsbeteiligung der Regionsgemeinden und der Kantone nun präsentiere, ein städtisches und nicht mehr wie vorgesehen ein regionales Projekt sei. Die GLP-Parlamentarierin stellte zudem Fragen zur Bauteuerung und kritisierte den Aspekt der Sanierungskosten, der in der Finanzplanung nicht enthalten sei. Die Grünliberalen seien aus diesen Gründen gegen das Projekt. Sie verneine zudem den dringenden Handlungsbedarf: Auch wenn jetzt zum Projekt «nein» gesagt werde, könne in Wil weiterhin Fussball gespielt oder im Sommer gebadet werden.


Abstimmungen

Antrag GRÜNE prowil: Der Stadtrat sorgt im Totalunternehmervertrag und vor der Vertragsunterschrift dafür, dass bei einem Projektabbruch/Neubeginn der Planung oder bei einer Nichtrealisierung des Vorhabens- mit Ausnahme der Aufwendungen für schriftlich erteilte und erbrachten Planungsleistungen, keinerlei sonstige finanziellen Ansprüche (u.a. entgangener Gewinn etc.) an die Stadt Wil geltend gemacht werden können.
Der Antrag wurde grossmehrheitlich abgelehnt.

Antrag GRÜNE prowil: Der Stadtrat wird beauftragt, für die Erweiterung der solaren Warmwasseraufbereitung eine Contracting-Offerte einzuholen. Falls diese wirtschaftlich vertretbar ist, sei die Solaranlage entsprechend zu erweitern.
Der Antrag wurde grossmehrheitlich abgelehnt.

Antrag GRÜNE prowil: Der Stadtrat wird beauftragt, eine ökologisch effektive Nutzung des abgebadeten Wassers und Meteowassers zu prüfen, und wenn wirtschaftlich vertretbar, zu realisieren. Beim Entscheid soll die zu erwartende Umweltleistung berücksichtigt werden.
Der Antrag wurde grossmehrheitlich abgelehnt.

Antrag des Stadtrates: Dem Kredit von brutto Fr 57,539 Mio. für den Bau des Sportparks Bergholz sei zuzustimmen.
Gemäss einem Ordnungsantrag von Norbert Hodel, FDP, wurde diese Abstimmung unter Namensaufruf durchgeführt. Schliesslich stimmte das Parlament dem Antrag mit 29 Ja- zu 5 Nein-Stimmen zu.

Antrag des Stadtrates: Es sei festzustellen, dass der Beschluss gemäss Ziffer 2 nach Art. 8 lit. c Gemeindeordnung dem obligatorischen Referendum untersteht.
Das Stadtparlament stimmte diesem Antrag bei einer Enthaltung grösstmehrheitlich zu.

Abstimmung an der Urne
Nach der heutigen Zustimmung des Stadtparlaments zur Bauvorlage für den Sportpark Bergholz kommt der Kreditantrag nun vors Volk: Für Sonntag, 28. November 2010, ist die Urnenabstimmung für das Projekt «Sportpark Bergholz» geplant.



2. Sportpark Bergholz – Betriebsvorlage

Bericht und Antrag des Stadtrates
Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Beilage Businessplan
Beilage Leistungsvereinbarung

Zur Betriebsvorlage

Im September 2007 hiess das Stadtparlament das Gesamtkonzept Sportpark Bergholz gut, welches die Grundlage für die Sanierung und Erweiterung bildet, aber auch Überlegungen für die Betreiberform fordert.

Betrieb und Eigentum trennen: Ursprünglich waren Sportanlagen meist im Besitz der Gemeinden, denen auch der Betrieb oblag. Mit der Entwicklung von reinen Sport- hin zu Erholungs- und Freizeitanlagen stiegen die Anforderungen an die Betriebsführung: Die Notwendigkeit einer wirtschaftlich orientierten, konkurrenzfähigen Führung brachte zunehmend auch privatrechtliche Betriebsformen hervor.

Dennoch: Wesentliche Anlagenbereiche wie etwa ein Freibad können infolge teurer, technisch anspruchsvoller Anlagen nicht kostendeckend betrieben werden – für Anlageinvestitionen wird der Sportpark Bergholz immer auf städtische Hilfe angewiesen sein. Der Stadtrat hat daher beschlossen, das Eigentum an den Sportanlagen Bergholz nicht einer privaten (Betreiber-)Gesellschaft zu übertragen, sondern bei der Stadt zu belassen. Eigentum und Betrieb zu trennen entspricht überdies der heute gängigen Praxis bei Sport- und Freizeitanlagen, nicht zuletzt infolge ihres besonderen Charakters: Einerseits sollen die Anlagen möglichst wirtschaftlich geführt werden, anderseits setzt der öffentliche Auftrag einem rein ökonomisch orientierten Betrieb Grenzen, denn als öffentliche Einrichtung dienen die Anlagen der gesamten Bevölkerung – trotz wirtschaftlicher Orientierung bleibt die Wahrung öffentlichen Interesses übergeordnete Richtschnur.

Betriebsform: Nach dem Grundsatzentscheid zur Trennung von Eigentum und Betrieb stellt sich die Frage nach der optimalen Betriebsform. Wenig sinnvolle Formen eines Vereins oder einer Stiftung ausschliessend, verbleiben vier Optionen: eine öffentlich-rechtliche Betriebsform mit der Stadt Wil oder mit einem Verband als Betreiber sowie eine privatrechtliche Betriebsform mit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft als Betreiberin.

Bei der Beurteilung sind diverse Einflussfaktoren wie Politik, strategische/operative Führung, Erträge, Aufwendungen, betriebliche Finanzen und rechtliche Aspekte zu beachten. Aufgrund dieser Aspekte spricht sich der Stadtrat für eine privatrechtliche Betriebsform mit einer Aktiengesellschaft als Betreiberin aus: Privatrechtliche Betriebsformen bieten eine klare Trennung zwischen strategischer und operativer Ebene, unternehmerische Flexibilität sowie Schnelligkeit des Handelns. Zudem generieren sie Neben- und Zusatzeinnahmen, welche sonst kaum erzielbar wären. Und eine Aktiengesellschaft erlaubt trotz ihrer grundsätzlich wirtschaftlichen Ausrichtung die Realisierung wichtiger öffentlicher Interessen wie etwa erschwingliche Eintrittspreise für die breite Öffentlichkeit und den Betrieb defizitärer, aber für die Volksgesundheit wichtiger Betriebszweige wie etwa Freibad und Eisbahn. Nach Antrag des Stadtrates ist für den Betrieb des Sportparks Bergholz folglich eine Wiler Sportanlagen AG (WISPAG) mit einer Million Franken Eigenkapital zu gründen.

Gründungsurkunde und Statuten sehen einen siebenköpfigen Verwaltungsrat (VR) vor, wobei die Stadt die Mehrheit stellt. Gemeinden, welche Aktien halten, stehen total zwei Sitze zu, den Vereinen ein Sitz, besetzt durch die IG Wiler Sportvereine. Zusätzlich zum VR wird ein Beirat gebildet, in welchem sowohl Gemeinden, die sich an den Betriebskosten beteiligen, als auch Vereine, welche Aktien zeichnen, vertreten sind. Der Beirat ist ein Konsultativ-, Vernehmlassungs- sowie Informationsaustauschgremium und dient der Verankerung des Unternehmens bei Gemeinden und Vereinen.

Einflussnahme durch die öffentliche Hand: Dem Sportpark Bergholz kommt eine gemeinwirtschaftliche Aufgabe zu: Er hat der Bevölkerung eine attraktive Möglichkeit zur Erholung und aktiven Freizeitgestaltung zu sozialverträglichen Tarifen anzubieten. Dieses öffentliche Interesse setzt einem rein ökonomisch orientierten Betrieb Grenzen und erfordert eine Einflussnahme durch die öffentliche Hand.

Gemäss stadträtlichem Konzept kann die Stadt sowohl auf der Eigentums- als auch auf der Betriebsebene Einfluss nehmen. Indem die Anlagen des Sportparks städtisches Eigentum bleiben, bestimmt die Stadt letztlich über die konzeptionelle Ausrichtung des Angebots. Bezüglich Betriebsführung legt der Stadtrat in einer Leistungsvereinbarung Rahmenbedingungen und Eckpunkte fest. Zudem stellt die Stadt die Mehrheit des Verwaltungsrats und kann als Hauptaktionärin der Betriebs-Aktiengesellschaft gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeiten nutzen.

Übertragung der Betriebsführung mittels Leistungsvereinbarung: Die besagte Leistungsvereinbarung legt unter anderem den Leistungsauftrag und -umfang sowie die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben fest: Freibäder und Hallenbad, Eishalle mit Kunsteisbahn sowie Fussballanlagen stehen primär der Bevölkerung, den Schulen und den Vereinen für sportliche Aktivitäten und zur Ausübung der Freizeitgestaltung zur Verfügung. Diese Nutzungen können auch künftig aus sozial- und gesundheitspolitischen Gründen nicht kostendeckend an die Besuchenden verrechnet werden. Sie gelten als gemeinwirtschaftliche Aufgaben der Stadt, die gemäss Leistungsvereinbarung grundsätzlich Vorrang vor den kommerziellen Interessen der WISPAG haben.

Im Weiteren regelt die Vereinbarung die Zuständigkeiten bezüglich Betrieb, Unterhalt, Ersatzanschaffungen und Investitionen sowie Organisation, Controlling und Personalrecht. Im Rahmen des Leistungsauftrags bezüglich gemeinwirtschaftlicher Aufgaben gesteht die Vereinbarung der WISPAG grösstmögliche unternehmerische Freiheit zu, Einschränkungen sollen nur dort vertraglich festgelegt werden, wo es das öffentliche Interesse erfordert. Grundsätzlich gehört die Gestaltung der Eintritts- und/oder Produktepreise in die unternehmerische Freiheit der WISPAG. Soweit indes Leistungen gemeinwirtschaftlichen Charakter haben, welche die öffentliche Hand letztlich auch abzugelten hat, bestimmt die Stadt Wil die Tarifgestaltung mit.

Vertragsdauer: Die Leistungsvereinbarung wird erstmals für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen – gleich lang also wie die Vereinbarung zwischen Stadt Wil und Regionsgemeinden betreffend finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten. Nach dem dritten Betriebsjahr wird über die Folgevereinbarungen verhandelt.

Betriebsbudget: Im Businessplan werden die Einnahmen und Ausgaben jedes Anlagenbereichs als Kostenstelle ausgewiesen: allgemeine Anlagenteile, Gastronomie, Wellness, Hallenbad, Eishalle, Freibad Bergholz, Freibad Weierwise und Fussball. Mit Ausnahme von Gastronomie und Wellness sind voraussichtlich alle anderen Bereiche defizitär. Mittelfristig ist mit einem jährlichen Aufwandüberschuss von netto 1,7 Millionen zu rechnen, wobei Wellness und Gastronomie mit jährlich rund 200'000 Franken einen namhaften Deckungsbeitrag leisten.

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sind durch die öffentliche Hand abzugelten. Der Stadtrat favorisiert hierfür eine Objekt- statt einer Subjektfinanzierung. Dabei wird der auf die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben zurückzuführende Bilanzfehlbetrag von der Stadt mit einem jährlichen Beitrag direkt der WISPAG abgegolten statt via zusätzliche Vereinsbeiträge subventioniert. Der jährliche Betriebsbeitrag der Stadt Wil beträgt gemäss Leistungsvereinbarung brutto 1,7 Millionen. Abzüglich der Betriebsbeiträge der Regionsgemeinden an Schwimmen und Eislauf von jährlich rund 200‘000 Franken reduziert sich der städtische Beitrag auf netto rund 1,5 Millionen pro Jahr. Im Vergleich zum budgetierten Defizit 2010 der heutigen Anlagen von total 1,677 Millionen ergibt sich so bei den Betriebskosten eine Besserstellung von jährlich rund 170'000 Franken.

Das zu erwartende Betriebsdefizit des Sportparks Bergholz liegt damit unter dem bisherigen Betriebsdefizit – trotz deutlich attraktiverem und erweitertem Angebot. Das ist das Ergebnis der wertvollen betrieblichen Synergien auf der Aufwand- und der Ertragsseite, welche mit der vorgesehenen Neuerung angestrebt werden. Die jährlichen Betriebsbeiträge der Stadt Wil von netto zirka 1,5 Millionen sind damit unter dem Aspekt Kosten-Nutzen zielgerichtet und weit wirksamer eingesetzt als heute.


Diskussion in der vorberatenden Kommission
In der vorberatenden Kommission waren insbesondere die Betriebsform einer Aktiengesellschaft mit der entsprechenden Leistungsvereinbarung, Energiefragen in Bezug auf das Warmwasser-Aussenbecken und Fragen zum Bereich Finanzen und zum Businessplan erörtert worden. Schliesslich wurde in der Kommission Eintreten mi 5 Ja- zu einer Nein-Stimme beschlossen.


Eintretensdebatte
In der Eintretensdebatte stellte Guido Wick, GRÜNE prowil, den Antrag, die Betriebsvorlage an den Stadtrat zurückzuweisen: Dem Parlament sei eine Vorlage zu unterbreiten, in der die Führung des Sportparks Bergholz und des Freibads Weierwise als Gemeindeunternehmen aufgezeigt wird, da sie auch den Löwenanteil der Kosten trage. Dies schaffe auch eine Nähe zum Stadtparlament.

Stadträtin Marlis Angehrn verwies darauf, dass die Stadtverwaltung weder die Ressourcen hierfür noch das notwendige umfassende Knowhow für den Betrieb und die Führung einer Anlage wie den Sportpark Bergholz habe. Dieses Fachwissen könne mit der gewählten Betriebsform sichergestellt werden. Zudem biete die AG den Vorteil der Trennung von operativer und strategischer Ebene in der Führung. Und nicht zuletzt könne eine privatrechtliche Unternehmung bei Dritten mit höheren Erfolgsaussichten um Sponsorenbeiträge nachsuchen – etwas, was mit städtischer Führung nur sehr schwer möglich wäre.

Guido Wick, GRÜNE prowil, liess die Argumentation nicht gelten: Es sei – auch bei der Stadt als Betreiberin – nicht ausgeschlossen, die Suche nach Sponsoring extern zu vergeben. Zudem zeige das Beispiel der Technischen Betriebe Wil, dass ein Stadtrat mit seinem Verwaltungsstab sehr wohl in der Lage sei, ein Unternehmen von grösserem Umfang erfolgreich zu führen.

Die CVP-Fraktion unterstütze die Betriebsvorlage mit der vorgeschlagenen Betriebsform einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft einstimmig, so Erich Grob. Mit dem überarbeiteten TU-Vertrag sei alles gemacht worden, um unnötige Folgekosten auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem spreche sich die CVP-Fraktion gegen eine Streichung des Warmwasser-Aussenbeckens aus, da dies für die Attraktivität der Anlage wichtig sei.

Auch die SVP-Fraktion stehe einstimmig hinter der Betriebsvorlage, so Klaus Rüdiger. Insbesondere die Leistungsvereinbarung sei markant nachgebessert worden, zudem könne Parlaments via die Bestätigung der Verwaltungsratsmitglieder Einfluss nehmen. Er unterstrich die Relevanz einer sorgfältigen Personalauswahl für die Stelle des WISPAG-Geschäftsführers – diese Position sei entscheidend für einen erfolgreichen Betrieb.

Der Rückweisungsantrag der GRÜNEN prowil fand schliesslich keine Mehrheit, damit hat das Stadtparlament Eintreten auf die Betriebsvorlage zum Projekt «Sportpark Bergholz» beschlossen.


Detailberatung
In der einleitenden allgemeinen Diskussion zur Betriebsvorlage verwies Marianne Mettler, SP, auf die betriebswirtschaftliche Chance, die sich mit dem neuen Sportpark Bergholz biete. Das Projekt habe einen idealen Standort nahe beim Bahnhof, sei mit dem Stadtbus erreichbar und biete mit dem vorgesehenen zentral organisierten Bauprojekt ideale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Betrieb bei gleichen Ressourcen und grösserem Angebot. Die SP-Fraktion sei überzeugt vom vorgelegten Konzept. Kritisch beurteile man hingegen die privatrechtliche Aktiengesellschaft als Betriebsform: Diese Form entlasse die Stadt nicht aus der Verantwortung, da die Anlage auch gesamtgesellschaftliche Aufträge habe. Dieser Spagat zwischen wirtschaftlicher Führung und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung sei sorgfältig im Auge zu behalten. Dafür sei es wichtig, dass die Verwaltungsratssitze der Stadt mit kompetenten, fachkundigen Personen besetzt werden. Die SP-Fraktion unterstütze den Sportpark Bergholz auch hinsichtlich der Betriebsvorlage.


Abschnittweise Beratung:

1. Ausgangslage: keine Wortmeldung

2. Trennung von Eigentum und Betrieb: keine Wortmeldung

3. Aktiengesellschaft als optimale Betriebsform: keine Wortmeldung

4. Zusammenarbeit Stadt Wil – Betriebs-Aktiengesellschaft: Zu diesem Abschnitt und zur Leistungsvereinbarung wurden insgesamt vier Anträge gestellt.

Antrag GRÜNE prowil: Die Betriebsgesellschaft wird verpflichtet, die gleiche Revisionsgesellschaft zu beauftragen, welche die Rechnung der Stadt Wil revidiert.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich angelehnt.

Antrag GRÜNE prowil: Der Unterhalt der Anlage sei umweltschonend und nach ökologischen Gesichtspunkten zu gewährleisten.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Antrag GRÜNE prowil: Die Leistungsvereinbarung ist unter 8.2 Werbung um die Werbeeinschränkung «Die Anbringung von Werbung für Alkohol und Tabak ist auf den gesamten von der WISPAG betriebenen Anlagen untersagt» wie folgt zu ergänzen:
a) Die Werbung darf in keiner Hinsicht diskriminierend sein.
b) Die Werbung darf dem Image der Stadt Wil nicht abträglich sein.
Beide Teile a) und b) des Antrages wurden mehrheitlich abgelehnt.

Antrag GRÜNE prowil: Die jeweilige Betreiberin des Hallenbads wird verpflichtet, Erwachsenen für die Nutzung des Aussenbades den doppelten Eintrittspreis zu verlangen. Fünf Franken (an die Teuerung angepasst) pro verdoppelter Aussenbadeintritt sind zweckgebunden in einen von der Stadt betriebenen Energiefond zu bezahlen. Ausgenommen sind IV-Rentnerinnen und IV-Rentner.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

5. Finanzielle Auswirkungen: keine Wortmeldung

6. Zuständigkeit: keine Wortmeldung


Schlussabstimmungen
In seinem Bericht und Antrag unterbreitete der Stadtrat dem Stadtparlament verschiedene Anträge:

Zur Führung des Sportparks Bergholz sei der Stadtrat zu ermächtigen, die Gründung einer Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von 1 Mio Franken zu veranlassen.
Dieser Antrag wurde grossmehrheitlich angenommen.

Das Aktienkapital sei mit einer Sacheinlage von Fr. 680‘000.- und einer Bareinlage in Höhe von Fr. 320‘000.- zu liberieren.
Dieser Antrag wurde grossmehrheitlich angenommen.

Der Stadtrat sei zu ermächtigen, mit der Wiler Sportanlagen AG (WISPAG) eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen.

Hierzu stellte die vorberatende Kommission einen Gegenantrag, wobei sie im Entwurf des Stadtrats zur Leistungsvereinbarung punktuelle Änderungen vorgenommen hat:

Der Stadtrat sei zu ermächtigen, mit der Wiler Sportanlagen AG (WISPAG) eine Leistungsvereinbarung nach Vorgabe des beiliegenden Entwurfs abzuschliessen.

Die Anpassungen der vorberatenden Kommission beziehen sich auf eine Präzisierung in der Interessenabwägung («das sportliche Interesse der Leistungsempfangenden muss vor den kommerziellen Interessen der WISPAG angemessen gewahrt bleiben»), auf ein teilweises Werbeverbot (bezüglich Alkohol und Tabak), auf den Ressourcenumgang (sparsamer Umgang) und auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrats (vier Sitze für die Stadt Wil, zu besetzen mit Personen mit ergänzender fachlicher Kompetenz, zu wählen auf Vorschlag des Stadtrats durch das Stadtparlament) und des Controllingausschusses. Präzisiert werden zudem insbesondere auch die Sicherheitskontrollen der Dächer (vorgeschriebener Augenschein), die Berichtspflicht und -form, das vollumfängliche Informationsrecht für Stadtrat, Stadtparlament und GPK sowie eine Vorgabe, wonach nach Möglichkeiten bisherige Bergholz-Mitarbeitende durch die WISPAG weiterzubeschäftigen sind.

Der Stadtrat übernahm für seinen Antrag die Formulierung des Antrages der vorberatenden Kommission. Das Stadtparlament stimmte schliesslich dem Kommissionsantrag grossmehrheitlich zu und hiess damit die Leistungsvereinbarung mit den genannten Änderungen gut.



3. Finanzplan 2010 bis 2014 der Stadt Wil und der Technischen Betriebe Wil TBW

Traktandum 3 wurde aus zeitlichen Gründen nicht mehr beraten und auf eine spätere Sitzung verschoben.



Kommissionsbestellung

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden keine Mitglieder von nicht ständigen Kommissionen bekannt gegeben.



Parlamentarische Vorstösse

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden keine parlamentarischen Vorstösse eingereicht.



Schluss der Sitzung

Die Parlamentssitzung wurde um 20.20 Uhr geschlossen.
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