Stadt Wil

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14. Juli 2010

14. Juli 2010

Begegnungszone im Bereich Hof- und Marktplatz

Im September 2009 genehmigte das Stadtparlament die Neugestaltung des Hofplatzes. Gleichzeitig hat das Stadtparlament einen Antrag der vorberatenden Bau- und Verkehrskommission gutgeheissen, wonach zum Zeitpunkt der Eröffnung des neuen Hofplatzes in der Altstadt eine Begegnungszone einzuführen ist.

Das Bauprojekt zur Neugestaltung des Wiler Hofplatzes mit einer einheitlichen Pflästerung wurde vom 30. November 2009 bis 7. Januar 2010 öffentlich aufgelegt. Eine Einsprache des Schweizerischen Invaliden-Verbandes Procap wurde nach Gesprächen bereinigt, so dass am 1. März 2010 mit den Arbeiten begonnen werden konnte. Gemäss dem Bauprogramm werden die Bauarbeiten im Verlauf des Juli 2010 abgeschlossen sein, die offizielle Eröffnung des neu gestalteten Hofplatzes wird dann am 31. Juli 2010 anlässlich der «Hofchilbi» erfolgen.

Fussgängerinnen und Fussgänger sind vortrittsberechtigt
Nach dem Beschluss des Stadtparlaments wurden die Grundlagen zur Einführung einer Begegnungszone erarbeitet. Solche Begegnungszonen kennzeichnen laut Gesetz Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die Benützenden fahrzeugähnlicher Geräte (Inline-Skates, Rollschuhe, Kickboards, Mini-Trottinette, Kinderräder, Rollbretter usw.) die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber Fahrzeugen vortrittsberechtigt, dürfen diese jedoch nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h, Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Signale anpassen
Ein Verkehrsgutachten wurde mit der Abteilung Verkehrstechnik der Kantonspolizei St.Gallen besprochen. Auf Basis dieses Gutachtens hat der Stadtrat die Einführung einer Begegnungszone im Bereich des Hof- und Marktplatzes genehmigt, nun wird bei der Kantonspolizei St. Gallen ein Antrag zur Verfügung dieser Begegnungszone eingereicht, so dass die Verfügung anschliessend publiziert und die notwendigen Signale angebracht werden können: Zur Umsetzung der Begegnungszone werden die bestehenden Signale im Bereich Schnetztor, Hofplatz, Markt-, Rathaus- und Kirchgasse angepasst, die Signale bezüglich Parkierung bleiben unverändert.

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