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6. Oktober 2010
6. Oktober 2010
Keine Parkplätze auf dem Hofplatz
Im Zuge der Neugestaltung wurde auf dem Hofplatz eine Begegnungszone eingeführt. Damit steht die ganze Verkehrsfläche für den Langsamverkehr zur Verfügung, parkieren ist nur in markierten Parkfeldern gestattet.
Ende Juli dieses Jahres konnte der neu gestaltete Hofplatz eröffnet werden. Gemäss Beschluss des Stadtparlaments wurde der Platz als Begegnungszone ausgeschildert.
Ganze Verkehrsfläche für den Langsamverkehr
Solche Begegnungszonen kennzeichnen laut Gesetz Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die Benützenden fahrzeugähnlicher Geräte (Kinderräder, Kickboards usw.) die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber Fahrzeugen vortrittsberechtigt, dürfen diese jedoch nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h.
Parkieren nur in markierten Parkfeldern
Gemäss Gesetz ist in einer Begegnungszone das Parkieren nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Auf dem Hofplatz stehen generell keine Parkfelder zur Verfügung, Autos können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Verbindungsgasse von der Markt- in die Kirchgasse sowie an der Kirchgasse abgestellt werden. (sk.)
Das Departement Bau, Umwelt und Verkehr der Stadt Wil hat ein Merkblatt zu Begegnungszonen und Tempo-30-Zonen zusammengestellt. Es kann im Drucksachenständer im Rathaus Wil bezogen und unter www.stadtwil.ch (On-lineschalter, Buchstabe «T») heruntergeladen werden.