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6. April 2011
6. April 2011
Reglement für das Architektenkollegium der Stadt Wil
Der Stadtrat hat ein Reglement für das Architektenkollegium der Stadt Wil erlassen. Dieses Reglement regelt insbesondere die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Fachgremiums und ist auf den 1. April 2011 in Kraft getreten.
Bei speziellen Bauvorhaben, in der städtebaulichen Beurteilung von Bauprojekten sowie im Zusammenhang mit Gestaltungs- und Überbauungsplänen (siehe Kasten) werden der Stadtrat und das Departement Bau, Umwelt und Verkehr der Stadt Wil durch ein Architektenkollegium unterstützt. Dieses unabhängige, dreiköpfige Sachverständigengremium leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes sowie zur Sicherung der notwendigen städtebaulichen und architektonischen Qualität, indem es Bauprojekte bezüglich Qualität und Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild beurteilt und Stellungnahmen betreffend deren Ausführungen abgibt.
Das Reglement definiert, dass dem Kollegium drei verwaltungsunabhängige, frei tätige Architektinnen und Architekten mit Wohn- und Arbeitssitz ausserhalb der Stadt Wil als stimmberechtigte Mitglieder angehören. Der Stadtrat wählt diese drei Mitglieder jeweils für die Dauer einer vierjährigen Legislatur, wobei sie sich mit vorbildhaften Arbeiten und mit einem übergeordneten Verständnis für die Qualität in der Architektur ausweisen und über Erfahrung als Beurteilende verfügen müssen. Der Stadtrat achtet zudem auf eine generationenübergreifende Besetzung. Ergänzt wird das Kollegium um vier Mitglieder mit beratender Stimme. Es sind dies das Mitglied des Stadtrats, welches dem Departement Bau, Umwelt und Verkehr vorsteht, sowie die Leitenden der Abteilungen Stadtplanung, Hochbau und Bewilligungen der Wiler Stadtverwaltung. Weitere fachkundige Personen, namentlich aus der Denkmalpflege, können bei Bedarf zugezogen werden.
Aktuell gehören dem Architektenkollegium der Stadt Wil Ingrid Burgdorf (dipl. Architektin ETH BSA, Zürich), Willi Egli (dipl. Architekt BSA/SIA, Zürich) und Andreas Senn (dipl. Architekt BSA, St. Gallen) als stimmberechtigte Mitglieder an.
Beurteilungsbereiche des Architektenkollegiums
Das Architektenkollegium der Stadt Wil beurteilt insbesondere - Gestaltungs- und Überbauungspläne;
- Arealentwicklungen an bedeutenden städtebaulichen Lagen;
- wichtige städtebauliche Einzelobjekte wie prominente Ecklagen;
- Wettbewerbsprojekte, welche infolge wesentlicher Änderungen nicht mehr dem 1. Preis entsprechen oder durch eine neue Architektin/einen neuen Architekten ausgeführt werden;
- prototypische Fälle: z.B. Umgang mit Dächern, Verdichtungen am Bestand;
- bedeutende öffentliche Hochbauten der Stadt Wil;
- weitere für das Stadtbild bedeutende Projekte.
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