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11. Mai 2011
11. Mai 2011
Projekt „gemeinsam voran“ für die Gemeindevereinigung Wil-Bronschhofen
Gemeinsame Medienmitteilung des Gemeinderates Bronschhofen und des Stadtrates Wil
Die Vernehmlassungsbeiträge zur Vorläufigen Gemeindeordnung sind ausgewertet. Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Vorläufigen Gemeindeordnung ist abgeschlossen. Die insgesamt 17 Beiträge wurden ausgewertet und die Vorläufige Gemeindeordnung in insgesamt 9 Punkten angepasst. Der Stadtrat Wil und der Gemeinderat Bronschhofen bedanken sich für die Unterstützung und aktive Mitwirkung.
Vorläufige Gemeindeordnung (PDF)
Zusammenfassung der Vernehmlassung zur Vorläufigen Gemeindeordnung (PDF)
Das kantonale Gemeindevereinigungsgesetz sieht für das Gemeindevereinigungsverfahren drei Phasen vor: Grundsatzabstimmung (Phase 1), Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss (Phase 2) und in der dritten Phase: Abstimmung über die vorläufige Gemeindeordnung, Wahlen in den Stadtrat, Schulrat und ins Stadtparlament sowie eine Bürgerversammlung zum ersten Voranschlag der vereinigten Gemeinde. Aktuell steht die Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss bevor. Sie soll am 3. Juli 2011 stattfinden.
Nächster Schritt: Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss
Nach den deutlich angenommenen Grundsatzabstimmungen in beiden Gemeinden im September 2009 bildete die Ausarbeitung des Vereinigungsbeschlusses einen wichtigen Meilenstein. Der Vereinigungsbeschluss wurde vom Gemeinderat Bronschhofen und vom Stadtrat Wil im August 2010 genehmigt. Das Stadtparlament Wil hat den Vereinigungsbeschluss am 10. Februar 2011 in 1. Lesung beraten und zuhanden der Stimmberechtigten zur Annahme empfohlen. Die 2. Lesung findet am 19. Mai 2011 statt. Die anschliessenden Urnenabstimmungen in den beiden Gemeinden erfolgen gleichzeitig. Vorgesehen dafür ist der 3. Juli 2011. Damit wird die Phase 2 ihren Abschluss finden.
Vorläufige Gemeindeordnung
Obwohl sich die Frage nach der Vorläufigen Gemeindeordnung erst in der 3. Phase stellt, haben der Gemeinderat Bronschhofen und der Stadtrat Wil bereits anfangs Februar 2011 den Entwurf einer Vorläufigen Gemeindeordnung für die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens freigegeben. Dies vor dem Hintergrund, dass vor der Volksabstimmung über den Vereinigungsbeschluss auch die Vorläufige Gemeindeordnung und deren Inhalte bekannt sein sollen und die interessierten Kreise sowie die Bevölkerung bereits die Möglichkeit erhalten haben, ihre Anregungen und Meinungen einfliessen zu lassen.
Inhaltlich stellt die Gemeindeordnung die „Verfassung“ einer Gemeinde dar. Sie regelt die Organisation der Gemeinde sowie die Rechte und Pflichten der Bürgerschaft, des Stadtparlaments sowie des Stadtrates resp. des Gemeinderates. Weil die vereinigte Gemeinde Wil mit Parlament organisiert wird, ist von Gesetzes wegen zuerst eine Vorläufige Gemeindeordnung zu erlassen. Diese Vorläufige Gemeindeordung ist innert 4 Jahren, also spätestens Ende 2016, durch eine vom neu gewählten Parlament beschlossene und von der Bürgerschaft angenommene, definitive Gemeindeordnung abzulösen.
17 Vernehmlassungsbeiträge
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 9. Februar 2011 eröffnet mit Frist bis Ende März 2011. Einbezogen wurden von beiden Gemeinden die Parteien, die Geschäftsprüfungskommissionen und die Schulräte, zudem das Präsidium und die Fraktionen des Stadtparlaments Wil, die Kirchgemeinden, die Korporationen der Gemeinde Bronschhofen, die Vereinskoordination Bronschhofen/Rossrüti, die Quartiervereine der Stadt Wil und die Ortsgemeinde Wil. Ausserdem ist auch die Bevölkerung von Bronschhofen und Wil eingeladen worden, sich vernehmen zu lassen. Insgesamt sind 17 Beiträge eingegangen. Diese erfreuliche Zahl spricht für das Interesse am politischen Geschehen und dem Willen zur Mitgestaltung in Bronschhofen und Wil.
Der Entwurf der Vorläufigen Gemeindeordnung ist auf breite Zustimmung gestossen. Die Stossrichtung, möglichst wenige Änderungen an den bestehenden Ordnungen von Bronschhofen und Wil vorzunehmen und über grundsätzliche Änderungen erst im Rahmen der Erarbeitung der definitiven Gemeindeordnung zu diskutieren, hat sich als richtig erwiesen.
Schwerpunkte der Vernehmlassungsbeiträge bildeten die notwendige Anzahl Unterschriften sowie die Sammelfristen für Referenden und Initiativen, die Einteilung in die Wahlkreise Bronschhofen und Wil für die Wahl der Mitglieder des Stadtparlaments, die Kompetenz zum Erlass von Gebühren und der Artikel über die Schulleitungen. Daneben wurden unter anderem die Anzahl Mitglieder des Stadtrates sowie die Einsetzung einer Vereinigungskommission thematisiert.
Insgesamt 9 Anpassungen
Aufgrund der Ergebnisse dieses Vernehmlassungsverfahrens ist der Entwurf der Vorläufigen Gemeindeordnung in 9 Punkten abgeändert worden. Geändert wurden insbesondere die Anzahl Unterschriften für die Einreichung einer Initiative. Im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen waren 1‘100 Unterschriften – neu sollen es 1‘000 sein. Damit werden weniger Unterschriften notwendig sein als heute in der Stadt Wil alleine. Bezüglich der Kompetenz zum Erlass von Gebühren soll die geltende Regelung der Stadt Wil übernommen werden und der Artikel über die Schulleitungen wurde gestrichen. Beibehalten wurde die vorübergehende Einteilung der vereinigten Gemeinde in die beiden Wahlkreise Wil und Bronschhofen und der damit verbundenen, temporären Erhöhung des Stadtparlaments auf 45 Sitze. Dies in der Absicht, den Einwohnenden von Bronschhofen, vom Start der vereinigten Gemeinde an, eine angemessene Vertretung im Stadtparlament zu sichern. Ebenfalls beibehalten wurden die Fristen für das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden und die Anzahl Mitglieder des Stadtrates. Die Idee einer Vereinigungskommission wurde dahingehend aufgenommen, als dass ab Sommer 2011 ein Beirat eingesetzt wird. Der Beirat soll sich aus politischen Vertretungen von Bronschhofen sowie Wil zusammensetzen, über die Umsetzung des Vereinigungsverfahrens auf dem Laufenden gehalten werden, Empfehlungen abgeben können und den Konstituierungsrat beraten.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden werden in den kommenden Tagen über die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens sowie die angepasste Vorläufige Gemeindeordnung informiert. Diese Dokumente stehen hier zum Herunterladen bereit (Zusammenfassung der Vernehmlassung zur Vorläufigen Gemeindeordnung PDF). Die angepasste Vorläufige Gemeindeordnung (Vorläufige Gemeindeordnung PDF) wird anschliessend dem Kanton St. Gallen zur Vorprüfung eingereicht.
Übernächster Schritt: 1. Gemeinsame Abstimmung
Mit der Zustimmung zum Vereinigungsbeschluss am 3. Juli 2011 nimmt der Konstituierungsrat, dem sämtliche Ratsmitglieder von Bronschhofen und Wil angehören, seine Tätigkeit auf und wird die Vorläufige Gemeindeordnung im August 2011 formell zuhanden der Stimmberechtigten verabschieden. Über die Vorläufige Gemeindeordnung wird von Gesetzes wegen an der Urne abgestimmt, und zwar zum ersten Mal für Wil und Bronschhofen in gemeinsamer Auszählung. Ein möglicher Abstimmungstermin ist der 27. November 2011. Die Vorläufige Gemeindeordnung bildet die Basis für die Wahlen in das Stadtparlament sowie in den Stadt- und Schulrat, welche im September 2012 durchgeführt werden.