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18. Mai 2011
18. Mai 2011
Einbürgerungen: amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auflage
Seit 1.1.2011 unterliegen Beschlüsse des Einbürgerungsrats bei Gesuchen um «Einbürgerung im Allgemeinen» einem Auflage- und Einspracheverfahren. Die Einzelheiten sind in den Art. 20 - 33 des kantonalen Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) geregelt.
Der Einbürgerungsrat erteilte mit Beschluss vom 9.5.2011 folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht Wil:
Baftiaj Marjan, geb. 18. Februar 1964, kosovarischer Staatsangehöriger
Baftiaj Florina geborene Domgjoni, geb. 3. Juni 1970, kosovarische Staatsangehörige, mit
- Baftijaj Aferdita, geb. 7. Mai 1993, kosovarische Staatsangehörige
- Baftijaj Arlinda, geb. 25. September 1994, kosovarische Staatsangehörige
- Baftijaj Albina, geb. 15. September 2001, kosovarische Staatsangehörige; Lindenhofstrasse 3
Berisha Noz, geb. 3. Mai 1968, kosovarischer Staatsangehöriger
Berisha Violjete geborene Daka, geb. 9. Juni 1974, serbische Staatsangehörige, mit
- Berisha Patrik, geb. 15. Oktober 1997, serbischer Staatsangehöriger
- Berisha Gabriella, geb. 19. Dezember 2008, serbische Staatsangehörige; Hubstrasse 55a
Rrasi Nike, geb. 7. September 1978, Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro
Rrasi Aferdita geborene Nusi, geb. 8. Februar 1980, kroatische Staatsangehörige, mit
- Rrasi Jack, geb. 10. Februar 2006, kroatischer Staatsangehöriger
- Rrasi Natalie, geb. 13. Januar 2009, kroatische Staatsangehörige; Lindenhofstrasse 10
Stassen Josephus Johannes Elisabeth, geb. 2. Juli 1952, niederländischer Staatsangehöriger
Stassen Sophia Maria Hubertina geborene Claessens, geb. 22. Oktober 1957, niederländische Staatsangehörige; Altgrubenstrasse 15
Syla Kreshnik, geb. 10. Dezember 1981, kosovarischer Staatsangehöriger
Syla Adelina geborene Zhubi, geb. 5. Juli 1984, kosovarische Staatsangehörige; Untere Bahnhofstrasse 20
Die Dossiers liegen von 20.5.2011 bis 20.6.2011 bei der Stadtkanzlei, Büro 15, Rathaus, Marktgasse 58, Wil, öffentlich auf. Wer in der Stadt Wil stimmberechtigt ist, kann innert Auflagefrist:
- Einsicht in die Dossiers nehmen;
- gegen den Beschluss des Einbürgerungsrats Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich und begründet beim Einbürgerungsrat
(Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil) einzureichen.
Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wird und hinreichend begründet ist sowie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Die Einsprache gilt als hinreichend begründet, wenn bezogen auf den Beschluss des Einbürgerungsrates dargelegt wird, dass:
a) Angaben in den Unterlagen des Auflagedossiers unvollständig oder unrichtig sind oder wegen neu eingetretener Tatsachen, die mit der
gesuchstellenden Person in Zusammenhang stehen, zu ergänzen sind;
b) die Feststellung des Einbürgerungsrats, dass die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt sind, unzutreffend ist.