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25. Mai 2011

25. Mai 2011

Fragen und Antworten zum Projekt «gemeinsam voran» (letzter Beitrag dieser Serie)

Im Zusammenhang mit der Gemeindevereinigung stellen sich Wilerinnen und Wiler, Bronschhoferinnen und Bronschhofer Fragen, die ganz unmittelbar und konkret ihren Alltag in ihrer Stadt, in ihrem Dorf, in ihrem Weiler betreffen. Der Stadtrat Wil und der Gemeinderat Bronschhofen haben solche Fragen, die aus der Bürgerschaft an sie herangetragen wurden, aufgegriffen und werden sie in dieser Rubrik in regelmässigen Abständen beantworten.

Gemeinsame Mitteilung des Stadtrats Wil und des Gemeinderats Bronschhofen


Wieso richtet der Kanton St. Gallen Förderbeiträge in Höhe von 14,82 Millionen Franken an die Vereinigung von Bronschhofen und Wil aus? Wie setzen sich diese Beiträge zusammen und woher werden sie finanziert?

Per 1. Juli 2007 setzte die Regierung des Kantons St. Gallen das Gemeindevereinigungsgesetz (GVG) in Kraft. Dieses regelt nicht nur detailliert das Verfahren und die einzelnen Schritte für eine Gemeindevereinigung, sondern erlaubt auch die aktive Förderung solcher Vereinigungsprojekte durch finanzielle Förderbeiträge des Kantons.

Der Kanton St. Gallen wünscht sich starke, autonome Gemeinden als Ansprechpartner. Daher werden Gemeindevereinigungen gefördert, wenn die neue, vereinigte Gemeinde in der Lage ist, ihre Aufgaben künftig insgesamt leistungsfähiger, wirtschaftlicher und wirksamer zu erfüllen. Nach Definition des Kantons ist eine Gemeinde dann leistungsfähig, wenn sie die kommunalen Leistungen eigenverantwortlich erbringt und finanziert; wirtschaftlich, wenn sie die kommunalen Leistungen mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz erbringt; und wirksam, wenn sie über die für die Leistungserbringung geeigneten Mittel verfügt sowie mit ihren Leistungen nach Massgabe des öffentlichen Interesses einen hohen Nutzen erzielt.

Positive Beurteilung aus St. Gallen
Der Gemeinderat Bronschhofen und der Stadtrat Wil haben ihr gemeinsames Gesuch um Förderbeiträge am 15. April 2010 zur Prüfung eingereicht. In ihrem Bericht zum Gesuch attestiert die St. Galler Regierung Bronschhofen und Wil bereits heute grosse wirtschaftliche Potenziale; diese gemeinsam zu nutzen und raumplanerische Grundsätze zu vereinheitlichen bringe, so die Regierung weiter, zusätzliche Optimierung. Man beurteile die künftige Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit als sehr positiv.

Förderbeiträge von insgesamt 14,82 Millionen Franken
Die St. Galler Regierung sprach daher Förderbeiträge an die Gemeindevereinigung Bronschhofen-Wil in Höhe von insgesamt 14,82 Mio. Franken. Der Kantonsrat beriet die Förderbeiträge in zwei Lesungen und genehmigte sie am 27. April 2011 mit 98 Ja zu 0 Nein bei 10 Enthaltungen.

Verschiedene Kategorien von Beiträgen
Die Förderbeiträge von 14,82 Mio. Franken sind in verschiedene Kategorien aufgeteilt: Entschuldungsbeiträge (Fr. 6,876 Mio. an die Gemeinde Wil und Fr. 4,078 Mio. an die Gemeinde Bronschhofen), Startbeiträge (Fr. 3,551 Mio.) und Beiträge an den vereinigungsbedingten Mehraufwand (Fr. 0,314 Mio.). Weiter werden Projektbeiträge (Fr. 0,169 Mio.) ausgerichtet.

Die Projektbeiträge decken maximal 50 Prozent der Kosten, welche den beteiligten Gemeinden für eine externe Führung oder Begleitung des Projektes entstehen. Die Entschuldungsbeiträge werden abgestützt auf die jeweilige Steuerkraft und Vermögenslage der beteiligten Gemeinden sowie das kantonale Mittel der Verschuldung errechnet. Sie ermöglichen zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und helfen so mit, überdurchschnittlich verschuldete Gemeinden vor der Vereinigung «heiratsfähig» zu machen. Die Startbeiträge ermöglichen weitere zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen. Zudem nehmen sie die sukzessive Umsetzung geplanter Synergien für einen definierten Zeitraum finanziell vorweg: Synergien, die nicht unmittelbar nach dem Start der vereinigten Gemeinde, sondern erst nach und nach zu Einsparungen führen, werden durch die Kantonsgelder kompensiert. Ziel ist, dass die vereinigte Gemeinde mit dem dannzumal tieferen Steuerfuss beider Gemeinden starten kann. Die Beiträge an den vereinigungsbedingten Mehraufwand schliesslich decken bis zu 50 Prozent der unmittelbar aus der Vereinigung entstehenden Kosten – beispielsweise Anpassungen von Infrastruktur, Informatik oder Erscheinungsbild, aber auch soziale Massnahmen für Personal und Behördemitglieder.

Reserve aus dem Verkauf der Nationalbank-Goldreserven
Im Jahr 2005 verkaufte die Schweizerische Nationalbank überschüssige Goldreserven. Gelder aus dem Verkaufserlös wurden an die Kantone verteilt. Im Kanton St. Gallen wurde ein Teil des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf der Nationalbank-Goldreserven dem besonderen Eigenkapital zugewiesen. Damit wurde eine Reserve gebildet, welche für Förderbeiträge zu Gunsten von Gemeindevereinigungen vorgesehen ist. Pro Jahr stehen rund 30 Millionen Franken zur Verfügung. Im Zuge ihres Vereinigungsprozesses können Gemeinden ein Gesuch um Förderbeiträge an die St. Galler Regierung richten, welche das Gesuch prüft und einen Förderbeitrag in Aussicht stellt. Abschliessend genehmigt werden die Förderbeiträge sodann vom Kantonsrat, wobei diese Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterstehen.


 

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