Stadt Wil

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8. Juni 2011

8. Juni 2011

Referendumsfrist bezüglich Jahresrechnung 2010 unbenutzt abgelaufen

Zustimmende Beschlüsse des Stadtparlaments zur Jahresrechnung unterstehen gemäss Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Frist für das fakultative Referendum zu den Jahresrechnungen 2010 der Stadt Wil und der Technischen Betriebe Wil TBW ist am 6. Juni 2011 unbenutzt abgelaufen. Damit sind die Jahresrechnungen 2010 rechtskräftig.

An seiner Sitzung vom Donnerstag, 28. April 2011, hat das Wiler Stadtparlament die Jahresrechnungen 2010 der Stadt Wil und der Technischen Betriebe Wil TBW beraten. Dabei wurde die Rechnung 2010 der Stadt Wil mit einem Rechnungsüberschuss von 1,43 Mio. Franken ebenso genehmigt wie die Rechnung 2010 der Technischen Betriebe Wil mit einem Rechnungsüberschuss von 7,95 Mio. Franken. Genehmigt wurde auch die Verwendung dieser Rechnungsüberschüsse.

Diese parlamentarischen Beschlüsse unterstanden dem fakultativen Referendum: Gemäss Gemeindeordnung der Stadt Wil können 524 Personen innert 30 Tagen nach der Publikation einer Referendumsvorlage bei der Stadtkanzlei die Volksabstimmung verlangen. Die entsprechende Referendumsvorlage zu den Jahresrechnungen 2010 wurde durch die Stadtkanzlei in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht. Innert der 30-tägigen Referendumsfrist bis am 6. Juni 2011 wurde kein Referendumsbegehren eingereicht, sodass die Jahresrechnungen 2010 der Stadt Wil und der Technischen Betriebe Wil nun rechtskräftig sind.

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