Zusammenfassung des Traktandums Das Stadtparlament hat im November 2006 dem Verkauf der Grundstücke 359, 2691 und 3060 in Neualtwil an die HRS Hauser Rutishauser Suter AG, Frauenfeld, zum Preis von Fr. 6‘735‘000 zugestimmt. Im Kaufvertrag vom 19. Januar 2007 wurde festgehalten, dass eine Anpassung des Gestaltungsplanes vorzunehmen ist. Zudem enthielt der Kaufvertrag eine Bedingung, wonach er entschädigungslos dahinfällt, sollte bis spätestens am 31. Dezember 2011 kein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegen.
In einem Wettbewerb ermittelte die HRS AG einen Gestaltungsplan «Neualtwil II». Der Bericht des Beurteilungsgremiums zum Siegerprojekt lag am 23. November 2007 vor. Der Stadtrat befasste sich am 26. August 2009 in 1. Lesung mit der Teilaufhebung und dem Erlass des Gestaltungsplans «Neualtwil II» und forderte die HRS AG und die Ed. Vetter AG auf, die Anrainerinnen und Anrainer an einer Informationsveranstaltung zu orientieren. Am 3. Dezember 2009 genehmigte der Stadtrat in 2. Lesung die Teilaufhebung und den Gestaltungsplan «Neualtwil II» mit den besonderen Vorschriften. Dieser lag vom 13. Januar 2010 bis 11. Februar 2010 öffentlich auf, innert dieser Frist gingen insgesamt 61 Einsprachen ein. Am 3. November 2010 hat der Stadtrat sämtliche Einsprachen behandelt. In den Einspracheentscheiden wurde der Einwand gegen Art. 15 Abs. 1 der Besonderen Vorschriften zum Gestaltungsplan «Neualtwil II» gutgeheissen. Konkret wurde der Wortlaut wie folgt ergänzt: «Dazu sind bei den Übergängen zur westlichen Überbauung versenkbare Poller unter Erhaltung der bisherigen Wendemöglichkeiten anzubringen.» Im Übrigen wurden die Einsprachen abgewiesen. In der Folge wurden insgesamt 37 Rekurse beim Baudepartement des Kantons St. Gallen eingereicht. Ein Entscheid des Baudepartements liegt derzeit nicht vor. Gegen den Entscheid des Baudepartements kann Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen erhoben werden.
Aufgrund hiervon wird der Gestaltungsplan voraussichtlich nicht bis zum 31. Dezember 2011 rechtskräftig vorliegen, was zur Folge hätte, dass der Kaufvertrag mit der HRS Hauser Rutishauser AG entschädigungslos und ohne gegenseitige Schadenersatzforderungen dahinfallen würde. Die Firma beantragte daher beim Stadtrat eine Verlängerung der Frist für die Überarbeitung des Gestaltungplanes um zwei Jahre, das heisst bis zum 31. Dezember 2013.
Der Stadtrat stellt fest, dass kein Versäumnis der HRS Hauser Rutishauser Suter AG vorliegt und sich die Verhältnisse zwischenzeitlich nicht geändert haben. Im Weiteren ist das Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens abzuwarten, in welchem die Frage nach der Rechtmässigkeit der Teilaufhebung und des Erlasses des Gestaltungsplans «Neualtwil II» geprüft wird. Deshalb kann einer Verlängerung der Planungsfrist um zwei Jahre zugestimmt werden. Da das Stadtparlament im November 2006 dem Verkauf der Grundstücke 359, 2691 und 3060 zugestimmt hat, legt der Stadtrat auch die Verlängerung der Frist für die Überarbeitung des Gestaltungsplans wiederum dem Stadtparlament zum Beschluss vor und stellt folgenden Antrag: Die Frist zur Überarbeitung des Gestaltungsplans «Neualtwil II» in Ziff. 1 Abs. 2 der weiteren Kaufbestimmungen des vom Stadtparlament genehmigten Kaufvertrags vom 19. Januar 2007 sei wie folgt zu ersetzen: Sollte bis zum 31. Dezember 2013 kein rechtskräftiger überarbeiteter Gestaltungsplan «Neualtwil» vorliegen, fällt der Kaufvertrag entschädigungslos und ohne gegenseitige Schadenersatzforderungen dahin. Die amtlichen Kosten, die mit dem Hinfall dieses Vertrages entstehen, bezahlen die Parteien je zur Hälfte. Bericht und Antrag
Vorberatende Kommission Die Liegenschaftenkommission unter dem Vorsitz von Norbert Hodel, FDP, hat das Geschäft an einer Sitzung behandelt. Eintreten war dabei einstimmig beschlossen worden. Der vorberatenden Kommission stand der Bericht und Antrag des Stadtrats als Beratungsunterlag zur Verfügung. Beigezogen wurden sodann Stadtpräsident Bruno Gähwiler als Vorsteher des Departements Finanzen, Kultur und Verwaltung. Schwerpunkte der Diskussion in der Kommission waren die Einhaltung der Auflagen seitens der Käuferin HRS, das finanzielle Risiko respektive allfällige Abgeltungsforderungen, die Vorteile einer Vertragsverlängerung sowie die Konsequenzen aus einem Ablauf des Kaufvertrags.
Die Kommission stellt keine eigenen Anträge. Dem Antrag des Stadtrats stimmt die Kommission mit vier Ja- zu drei Neinstimmen bei null Enthaltung zu. Kurzbericht der vorberatenden Kommission
Vorbemerkung zur Ausstandspflicht Vom Präsidium des Stadtparlaments war ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben worden, ob fünf Mitglieder des Stadtparlaments wegen Befangenheit in Ausstand treten müssen oder nicht. Das Kurzgutachten kommt zum Schluss, dass ein Ausstand nicht notwendig ist.
Klaus Rüdiger, SVP, verwies darauf, dass der Kanton die gleiche Frage im gegensätzlichen Sinne beantwortet habe. «Gemäss Geschäftsreglement des Stadtparlaments hat dieses die letzte Entscheidkompetenz bezüglich Ausstandspflicht. Da auch im Kurzgutachten keine eindeutige Definition von „unmittelbarer Betroffenheit“ enthalten ist, beantrage ich, dass wir von unserem Recht Gebrauch machen und über diese Frage des Ausstandes abstimmen. Ich beantrage daher, dass Luc Kauf, Mark Zahner, Roman Habrik, Bruno Ressegatti und Dario Sulzer in den Ausstand treten sollen.» Susanne Hartmann, CVP, sprach sich dagegen aus: Das Präsidium habe das Gutachten in Auftrag gegeben – dessen Ergebnis jetzt einfach zu negieren, heisse auch, die Position des Präsidiums anzuzweifeln. Das Wiler Stadtparlament habe bislang keine klare Linie bezüglich einer Ausstandspflicht gehabt, sondern jeweils von Fall zu Fall entschieden. Es mache Sinn, es wie die Parlamentarier auf nationaler Ebene zu handhaben und den Artikel betreffend Ausstandspflicht aus dem Geschäftsreglement des Parlaments zu streichen.
Guido Wick, GRÜNE prowil: «Es ist anzunehmen, dass jeder Parlamentarier insbesondere auch von den Bewohnern „seines“ Quartiers gewählt worden sei mit dem Auftrag, deren Interessen zu vertreten. Dies wird aber genau dann verunmöglicht, wenn alleine die Frage des Wohnsitzes in einem bestimmten Quartier darüber entscheidet, ob man zu einem Geschäft, das genau dieses Quartier betrifft, etwas sagen darf oder eben nicht.»
In der Abstimmung lehnte das Stadtparlament den Antrag von Klaus Rüdiger, SVP, («Luc Kauf, Mark Zahner, Roman Habrik, Bruno Ressegatti und Dario Sulzer sollen in den Ausstand treten.») .ab – die besagten fünf Mitglieder des Stadtparlaments konnten sich demnach an der Beratung des Geschäfts beteiligen.
Eintretensdebatte Michael Sarbach, GRÜNE prowil, sprach sich gegen Eintreten aus: Die Frage allfällig möglicher Abgeltungsforderungen, welche auch vom Ausgang der noch hängigen Rekurse abhängig sei, sei sehr relevant. Man beantrage daher, nicht auf das Geschäft einzutreten. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.
Kommissionspräsident Norbert Hodel, FDP, hielt fest, dass Eintreten auf das Geschäft in der Kommission nicht bestritten gewesen sei: Eintreten sei mit 7 zu 0 beschlossen worden. In der Kommission sei sodann mit 4 zu 3 Stimmen beschlossen worden, Fragen zu diskutieren, welche die Interessengruppe IG Neualtwil dem Stadtrat, der Kommission und dem ganzen Parlament unterbreitet hatte. Abschliessend wies Norbert Hodel darauf hin, dass heute lediglich über die Fristverlängerung, nicht über inhaltliche Fragen der Rekurse oder des Gestaltungsplans diskutiert werde. Im Sinne der Kommissionsabstimmung mache er beliebt, dem Antrag des Stadtrates zuzustimmen und die Fristverlängerung zu genehmigen.
Detailberatung Roman Habrik, FDP: «Der damalige Deal – tiefer Verkaufspreis gegen die Auflage, die Überbauung im engen Sinne der ursprünglichen Quartier-Idee zu realisieren – ist bei der damaligen Abstimmung über den Landverkauf allen klar gewesen.» Ordnungsantrag Reto Gehrig, CVP: Die Diskussion sei über die Fristverlängerung und damit über den eigentlichen Inhalt der heute traktandierten Vorlage zu führen. Eine Mehrheit des Parlaments stimmte diesem Ordnungsantrag zu. Roman Habrik, FDP, fuhr in seinem Votum fort und hielt fest, dass der damalige Deal heute nicht mehr gelte – der Investor sei gleichsam von der damaligen Auflage entbunden. Er könne daher einer Fristverlängerung nicht zustimmen.
Dario Sulzer, SP, griff das Thema der sozialen Durchmischung auf: Bei der Beratung des Landverkaufs habe man diese Frage bereits angesprochen im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan. Die Idee für die Ergänzung des Quartiers Neualtwil entspreche nicht mehr der ursprünglichen Quartier-Idee und damit auch nicht mehr dem Ziel der sozialen Durchmischung. Die SP spreche sich daher gegen die Fristverlängerung aus.
Guido Wick, GRÜNE prowil: Der Verkauf des Landes habe zwei Anläufe gebraucht – mit gutem Grund: Im zweiten Anlauf sei damals ein höherer Verkaufserlös erzielt worden. Komme es jetzt zu einem dritten Anlauf, so sei wiederum mit einem noch höheren Verkaufserlös zu rechnen – denn das heutige Projekt habe nichts mit der ursprünglichen Idee und Philosophie von Neualtwil zu tun, so dass der Deal «tiefer Verkaufspreis gegen Auflage» nicht mehr geltend gemacht werden könne. Die Frist ohne ein «Preisschild» einfach zu verlängern, hiesse, dem Käufer ein Geschenk zu machen. Den Vorwurf, man sei kein verlässlicher Vertragspartner, wenn man dieses Geschenk nicht mache, lasse er nicht gelten.
Die Fristverlängerung habe eine Grund, hielt Eva Noger, GRÜNE prowil, fest – nämlich, dass die Verhältnisse überprüft werden können. «Die Ansicht des Stadtrates, diese hätten sich nicht verändert, kann ich nicht teilen: So hat man beispielsweise damals die grosse Zahl der Einsprechenden und Rekurrenten nicht gekannt; auch die Thematik der sozialen Durchmischung sei erst jetzt in den Fokus geraten. Daher bin ich dafür, auf die Verlängerung der Frist zu verzichten. So können auch neue Bedürfnisse aufgenommen werden.»
Christoph Gehrig hielt namens der CVP, fest, dass die CVP grossmehrheitlich für die Fristverlängerung sei. Sie nicht zu gewähren hiesse, sich als nicht verlässlicher Vertragspartner zu erweisen. Berechtigte Einsprachen und Rekurse seien richtig und wichtig – doch wenn es dabei nur darum gehe, das Bauen vor der eigenen Haustüre an sich zu verhindern, stehe er nicht dahinter. Die Frist nicht zu verlängern hiesse zudem, bezüglich Verkauf wieder auf Feld 1 zurückzugehen.
Erwin Schweizer, CVP: «Das Unternehmen hat bereits grosse Vorleistungen erbracht. Ich bin der Meinung, dass er daher auch Anrecht auf eine Fristverlängerung hat, denn nur dann besteht die Chance, dass in Neualtwil in absehbarer Zeit gebaut wird – eine Absicht, welche das Parlament ja mit der damaligen Zustimmung zum Landverkauf auch zum Ausdruck gebracht hat.»
Klaus Rüdiger, SVP, führte aus, dass das Parlament damals dem Verkauf zugestimmt habe und auch das fakultative Referendum damals nicht ergriffen worden sei, so dass nun das Einspracheverfahren durchgeführt werden konnte. «Jetzt zur Fristverlängerung nein zu sagen heisst, dieses rechtmittelverfahren für die Zukunft zu schwächen. Sagen wir ja, so kann das Rechtsmittelverfahren seinen vorgesehenen Verlauf nehmen. Die SVP spricht sich daher für die Fristverlängerung aus.»
Stadtpräsident Bruno Gähwiler, Vorsteher des Departements Finanzen, Kultur und Verwaltung: «Bei Vertragsabschluss sind Stadtrat, HRS und Parlament damals davon ausgegangen, dass fünf Jahre als Frist bis zum Vorliegen eines rechtsgültigen Gestaltungsplans ausreichen. Dem war nicht so, wie sich nun gezeigt hat: Die Frist war zu kurz, obwohl die HRS damals alles daran gesetzt hat, den Wettbewerb und die weiteren Schritte so rasch als möglich voranzutreiben. Ein Nein zur Fristverlängerung bedeutet, dass in Neualtwil vorerst sicher nicht gebaut wird, weil auch bei Entscheid des Baudepartements des Kantons noch im August bis Ende 2011 kein rechtsgültiger Gestaltungsplan vorliegen kann.» Der Vertrag würde also hinfällig; es käme zu einem neuen Verkaufsverfahren mit Ausschreibung, Verhandlungen, Parlamentsdebatte.
Guido Wick, GRÜNE prowil, zog ein Beispiel heran: «Stellen wir uns einmal den – nicht wünschenswerten – Fall vor, die halbe Altstadt würde abbrennen. Natürlich würde man den Auftrag erteilen, die Altstadt wieder aufzubauen unter Berücksichtigung der bisherigen Philosophie und mit Blick auf die aktuellen Wohn-Bedürfnisse. Wer käme dann auf die Idee, ein Projekt eines Unternehmers zu genehmigen, wenn es – entgegen des Auftrages – gänzlich anders aussehen würde als die übrige Altstadt, dessen Ergänzung es doch sein soll? Niemand! Und genau das Gleiche gilt auch für Neualtwil.»
Mark Zahner, SP: «Wer die bestehende Siedlung und das vorgelegte Projekt gegenüberstellt und vergleicht, der sieht von blossem Auge: Da wird die Philosophie in keinster Weise weitergeführt, wie ursprünglich gefordert.» Die Fristverlängerung sei also abzulehnen.
Abstimmung zum stadträtlichen Antrag Antrag des Stadtrats: Die Frist zur Überarbeitung des Gestaltungsplans «Neualtwil II» in Ziff. 1 Abs. 2 der weiteren Kaufbestimmungen des vom Stadtparlament genehmigten Kaufvertrags vom 19. Januar 2007 sei wie folgt zu ersetzen: Sollte bis zum 31. Dezember 2013 kein rechtskräftiger überarbeiteter Gestaltungsplan «Neualtwil» vorliegen, fällt der Kaufvertrag entschädigungslos und ohne gegenseitige Schadenersatzforderungen dahin. Die amtlichen Kosten, die mit dem Hinfall dieses Vertrages entstehen, bezahlen die Parteien je zur Hälfte. Abstimmungsergebnis: Der Antrag des Stadtrates wurde mit 21 Ja- zu 14 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. |