Stadt Wil

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31. August 2011

31. August 2011

Alkohol-Testkäufe in Wil

Mitte September werden in Wil wieder Alkohol-Testkäufe von Jugendlichen durchgeführt. Dabei soll die Einhaltung von Jugendschutz-Bestimmungen überprüft werden.

In der Schweiz regeln gesetzliche Bestimmungen den Verkauf alkoholischer Getränke: Ein Abgabe- und Verkaufsverbot an unter 16-Jährige gilt generell für alle Alkoholika, auch für Wein, Bier, sauren Most und andere vergorene Getränke. Für Alcopops (Softspirituosen und alkoholhaltige Süssgetränke) sowie alle gebrannten Wasser (Schnäpse und Spirituosen) gilt ein Abgabe- und Verkaufsverbot an unter 18-Jährige.

Zuständigkeit der Gemeinden
Mit Alkohol-Testkäufen soll die Durchsetzung dieser Bestimmungen überprüft und im Sinne der Alkoholprävention auch verbessert werden. Im Kanton St. Gallen sind die Gemeinden für die Durchführung solcher Testkäufe zuständig. Die Departemente Soziales, Jugend und Alter (SJA) sowie Versorgung und Sicherheit (VS) der Stadt Wil haben ein entsprechendes Konzept erarbeitet, die Umsetzung obliegt der Dienststelle Gewerbe und Markt der Stadtkanzlei. Das Konzept sieht Testkäufe von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und maximal 17 Jahren vor. Mit Zustimmung der Eltern werden diese Jugendlichen vor den Einkäufen in einer speziellen Schulung sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet. Gemäss Konzept werden in Wil jährlich drei Testperioden durchgeführt, Testkäufe erfolgen dabei jeweils sowohl in Gastwirtschaftsbetrieben wie auch in Verkaufsstellen.

Testkäufe ab Mitte September
Die nächste Testperiode startet Mitte September. Direkt nach einem Testkauf erhält das jeweils überprüfte Ausschank- respektive Verkaufspersonal mündlich ein kurzes positives oder negatives Feedback, zudem wird anschliessend dem Betreiber oder Patentinhaber ein Schreiben mit einer ausführlicheren Rückmeldung zugestellt. Werden die Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten, folgt eine zusätzliche schriftliche Verwarnung beziehungsweise Abmahnung. Bei wiederholtem Fehlverhalten eines Betriebes wird die Polizei für Testkäufe beigezogen, zudem werden verwaltungsrechtliche Massnahmen wie zum Beispiel ein Patententzug für den Verkauf von gebrannten Wassern oder auch Anzeigen eingeleitet.

Gastwirtschafts- und Kleinhandelspatente
In der Stadt Wil verfügen rund 100 Betriebe über ein Gastwirtschaftspatent, welches ihnen den Ausschank alkoholischer und nicht-alkoholischer Getränke erlaubt. Mit einem Kleinhandelspatent dürfen sodann weitere 21 Verkaufsstätten alkoholische Getränke in geschlossenen Gebinden abgeben, nicht aber ausschenken.

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