Stadt Wil

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26. Oktober 2011

26. Oktober 2011

Dreifache Wiler Vertretung in Bundesbern

Bei den eidgenössischen National- und Ständeratswahlen vom vergangenen Sonntag, 23. Oktober 2011, haben drei Personen aus Wil den Sprung nach Bundesbern geschafft respektive wurden in ihren Ämtern bestätigt: Der Stadtrat gratuliert Karin Keller-Sutter (FDP), die neu in den Ständerat gewählt wurde, sowie Yvonne Gilli (Grüne) und Lukas Reimann (SVP), die ihre Sitze im Nationalrat halten konnten.

Insgesamt 13 Wilerinnen und Wiler waren im Wahlkampf der vergangenen Wochen und Monate als Kandidatinnen und Kandidaten aktiv und damit in der Ausmarchung um einen Sitz im National- oder Ständerat angetreten. Dreien davon ist der Einzug in die Grosse respektive in die Kleine Kammer des eidgenössischen Parlaments gelungen:

Karin keller-Sutter

Karin Keller-Sutter (FDP; amtierende Regierungspräsidentin des Kantons St. Gallen und seit 2000 Mitglied der St. Galler Regierung), wurde bei einem absoluten Mehr von 78'357 Stimmen mit 101'181 Stimmen im ersten Wahlgang in den Ständerat gewählt. Das entspricht einem Stimmenanteil von 65 Prozent.

Yvonne Gilli       Lukas Reimann

Yvonne Gilli (Grüne; seit 2007 Mitglied des Nationalrats) wurde mit 27'585 Stimmen in ihrem Amt bestätigt, ebenso wie Lukas Reimann (SVP; seit 2007 Mitglied des Nationalrats), der mit 58'965 Stimmen wiedergewählt wurde.

Der Wiler Stadtrat gratuliert den drei Gewählten ganz herzlich zu ihren guten Ergebnissen und wünscht ihnen für die – erstmalige oder erneute – Ausübung ihrer ebenso ehren- wie anspruchsvollen Ämter in Bundesbern viel Energie und Schwung, aber auch viel Erfolg und Befriedigung.

Zweiter Wahlgang nötig; verkürzte Zustellfrist für die Abstimmungsunterlagen

Im ersten Wahlgang konnte erst einer der beiden St. Galler Sitze im Ständerat vergeben werden; neben Karin Keller-Sutter erreichte am vergangenen Sonntag keiner der angetretenen Kandidatinnen und Kandidaten das absolute Mehr. Der zweite Wahlgang für den Ständerat findet am Sonntag, 27. November 2011, statt.

Laut Artikel 22 des Gesetzes über die Urnenabstimmungen des Kantons St. Gallen müssen die Stimmberechtigten üblicherweise spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag im Besitz des Stimmmaterials sein. Bei zweiten Wahlgängen kommt indes gemäss Gesetz eine reduzierte Frist zur Anwendung: Sie beträgt in diesem Fall lediglich mindestens zehn Tage. Diese verkürzte Frist gilt auch für kantonale und kommunale Abstimmungen, die für den gleichen Termin vorgesehen sind. Konkret sind dies auf kantonaler Ebene die Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuervorteilen für ausländische Millionärinnen und Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)» und den VIII. Nachtrag zum Steuergesetz als Gegenvorschlag sowie auf kommunaler Ebene die Abstimmung zur vorläufigen Gemeindeordnung der vereinigten Gemeinde Wil-Bronschhofen, welche vom Konstituierungsrat der vereinigten Gemeinde schon vor den eidgenössischen Wahlen ebenfalls auf Sonntag, 27. November 2011, festgelegt worden war.

Die amtliche Zustellfrist ist 17. November 2011, dann spätestens müssen die Unterlagen bei den Stimmbürgerinnen und -bürgern eintreffen. Im Kanton St. Gallen ist die Verwaltungsrechenzentrum AG (VRSG) für den Versand der Abstimmungsunterlagen zuständig. Die Postaufgabe ist seitens der VRSG für 9. November 2011 vorgesehen, sodass die gesetzlich vorgegebene Frist von mindestens zehn Tagen eingehalten werden kann. Bei diesem Versand werden den Stimmberechtigten nicht nur die Unterlagen für den zweiten Ständerats-Wahlgang zugestellt: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Wil und Bronschhofen erhalten gleichzeitig auch die Unterlagen für die kommunale Volksabstimmung zur vorläufigen Gemeindeordnung. Zugestellt werden sodann auch die Unterlagen für die kantonale Volksabstimmung zur Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuervorteilen für ausländische Millionärinnen und Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)» und den VIII. Nachtrag zum Steuergesetz als Gegenvorschlag.


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