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28. Dezember 2011
28. Dezember 2011
Tempo-30-Zone Ölberg- und Scheibenbergquartier
Mit Tempo-30 wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wesentlich verbessert. Die Tempo-30-Zone Ölberg-/Scheibenbergquartier wurde in den vergangenen Wochen strassenzugsweise umgesetzt. Neben baulichen Massnahmen wurde auch eine Reihe von Markierungsarbeiten durchgeführt.
Im Rahmen der Umsetzung der neuen Tempo-30 Zone Ölberg-/ Scheibenbergquartier wurde neben verschiedenen allgemeinen Massnahmen (siehe Kasten) insbesondere auch eine zusätzliche Massnahme umgesetzt, welche auf dem Konzept «Schulwegsicherheit» basiert: Dieses Konzept wies auf die ungenügende Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger im Knotenbereich Rebhofweg-Weinbergstrasse hin. Dieser Umstand konnte nun durch bauliche Massnahmen behoben werden: Mit der Verlängerung des bestehenden Trottoirs und der gleichzeitigen Änderung der Radien und Gestaltung des Einlenkers Weinbergstrasse konnten einerseits die Sichtverhältnisse für Fussgänger verbessert und andererseits die gefahrenen Geschwindigkeiten reduziert werden.
Generelle Massnahmen in allen Tempo-30-Zonen der Stadt Wil
Einheitliche Signalisation: Zur Erleichterung der Verständlichkeit sind für alle Wohnquartiere der Stadt Wil, in denen Tempo-30-Zonen eingeführt werden, eine einheitliche Signalisation sowie die Anordnung gleichartiger Massnahmen vorgesehen. Dies erhöht die Akzeptanz und ermöglicht eine Umsetzung mit verhältnismässig geringen baulichen Massnahmen. Eine grosse Verbesserung wird mit der Gestaltung der Zoneneingänge erzielt, welche mit Stelen signalisiert werden. Durch die so erzielten Fahrbahneinengungen kann das Geschwindigkeitsniveau bereits am Eingang der Zone nachhaltig reduziert werden.
Markierte Parkfelder: Auf den Stelen aufgedruckt ist neben «Tempo 30» ebenfalls das Signal «Parkverbot ausserhalb markierter Parkfelder». Durch neu weiss markierte Parkfelder wird die Parkierung geordnet, mit der wechselseitigen Anordnung der Parkfelder entsteht zudem eine kostengünstige und wirkungsvolle Verkehrsberuhigung.
Entfernung von Fussgängerstreifen: Mit der Einführung der Tempo-30-Zonen werden vielerorts Fussgängerstreifen demarkiert. Die Fussgängerinnen und Fussgänger sollen aufgrund des tiefen Geschwindigkeitsniveaus die Strasse da überqueren, wo es für sie am vorteilhaftesten ist. Aus diesem Grund verlangt die eidgenössische Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen das Aufheben der Fussgängerstreifen.
Rechtsvortritt: Zu beachten ist auch, dass in Tempo-30-Zonen Rechtsvortritt gilt. |
