Stadt Wil

Gebühren Einbürgerung

Schweizerinnen und Schweizer

Bei der Einbürgerung im Allgemeinen und der Einbürgerung im Besonderen erhebt die Stadt Wil je Gesuch eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 400.--. Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Kanton haben zusätzlich eine Gebühr von Fr. 250.-- für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zu bezahlen.

Ausländische Staatsangehörige  

Stadt Wil Kanton
Besondere Einbürgerung  Fr. 1'000.--Fr. 450.--
Allgemeine Einbürgerung
- Einzelperson ohne Kind
- Einzelperson inkl. Kind
- Ehepaar ohne Kinder
- Ehepaar inkl. Kinder

Fr. 1'250.--
Fr. 1'250.--
Fr. 1'750.--
Fr. 2'000.--
 
Fr. 550.--
Fr. 650.--
Fr. 800.--
Fr. 900.--

Bei ausserordentlichen Aufwendungen, welche das normale Mass des Verfahrens überschreiten, erhöhen sich die Gebühren des Kantons aufgrund des Kostendeckungsprinzips bis Fr. 2'000.--. Zusätzlich erhebt der Bund für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung eine Gebühr zwischen Fr. 50.-- und Fr. 150.--.

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