Gebühren Einbürgerung
Schweizerinnen und Schweizer
Bei der Einbürgerung im Allgemeinen und der Einbürgerung im Besonderen erhebt die Stadt Wil je Gesuch eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 400.--. Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Kanton haben zusätzlich eine Gebühr von Fr. 250.-- für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zu bezahlen.
Ausländische Staatsangehörige
| Stadt Wil | Kanton |
| Besondere Einbürgerung | Fr. 1'000.-- | Fr. 450.-- |
Allgemeine Einbürgerung - Einzelperson ohne Kind - Einzelperson inkl. Kind - Ehepaar ohne Kinder - Ehepaar inkl. Kinder | Fr. 1'250.-- Fr. 1'250.-- Fr. 1'750.-- Fr. 2'000.-- | Fr. 550.-- Fr. 650.-- Fr. 800.-- Fr. 900.-- |
Bei ausserordentlichen Aufwendungen, welche das normale Mass des Verfahrens überschreiten, erhöhen sich die Gebühren des Kantons aufgrund des Kostendeckungsprinzips bis Fr. 2'000.--. Zusätzlich erhebt der Bund für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung eine Gebühr zwischen Fr. 50.-- und Fr. 150.--.