Kommissionen
Für die Vorberatung der stadträtlichen Vorlagen wählt das Parlament so genannte Kommissionen. Die Geschäftsprüfungskommission, Bau- und Verkehrskommission, Werkkommission, Liegenschaften- und Einbürgerungskommission sind ständige Kommissionen, denen je sieben Mitglieder aus der Mitte des Parlamentes angehören und die jeweils zu Beginn der Amtsdauer gewählt werden. Zur Vorberatung kann das Parlament auch nicht ständige Kommissionen mit sieben oder elf Mitgliedern wählen.
Als einzige Kommission hat die Liegenschaftenkommission im Rahmen ihrer Befugnisse gemäss Gemeindeordnung nicht nur vorberatende Funktion, sondern auch abschliessende Entscheidkompetenz.
Auf Antrag des Präsidiums entscheidet das Parlament zu Beginn der vierjährigen Amtsdauer über die Sitzverteilung in den parlamentarischen Kommissionen und im Präsidium.
Für die laufende Amtsdauer gilt folgende Sitzverteilung in den Kommissionen:
Ständige Kommissionen
* Präsidium
Nicht ständige Kommissionen
| Kommission 1) | CVP | FDP | SP | SVP | GRÜNE prowil |
| 7 Mitglieder 2) | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| 11 Mitglieder 3) | 4 | 2 | 1 | 2 | 2 |
| 11 Mitglieder 3) | 3 | 2 | 2 | 3 | 1 |
1) Das Kommissionspräsidium wird vom Parlamentspräsidium gemäss Rotationsprinzip den fünf Fraktionen zugewiesen.
2) Der 7. Sitz wird alternierend den Fraktionen CVP, SVP und FDP zugewiesen.
3) Die Sitzverteilung erfolgt alternierend.