Hundekontrolle
Die Hundekontrolle führt ein Register über sämtliche Hunde in Wil, welche das Alter von 5 Monaten erreicht haben. Tiere, welche dieses Alter im Verlaufe des Jahres erreichen oder neu angeschafft werden, sind der Hundekontrolle ebenfalls zu melden.
In Wil gelten folgende Hundesteuern: Fr. 60.00 für einen Hund; Fr. 100.00 für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt. Die Hundesteuer gilt für ein Kalenderjahr und wird den HundehalterInnen jeweils im Monat April in Rechnung gestellt. Mit der ersten Lösung wird eine Dauer-Hundemarke abgegeben.
Hundeerziehungs-Kurs
Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen sich künftige Hundehaltende ausbilden. Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen. Information des Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Animal Identifity Service - ANIS
ANIS ist die nationale Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere. Seit 1. Januar 2007 ist es Vorschrift, dass Hunde über einen Microchip verfügen und in ANIS registriert sind. Denken Sie daran, dass Sie einen neuen Hund, eine Adressänderung oder den Tod eines Hundes bei ANIS melden.
Kantonales Hundegesetz Kynologischer Verein Wil