Betreibungsauskünfte
Betreibungsauskünfte (Selbstauskünfte) können telefonisch, per Mail bestellt oder persönlich am Schalter im Rathaus abgeholt werden. Die Postzustellung kann nur an die Adresse gemäss Einwohnerregister erfolgen (keine Fax- oder Mailzustellung).
Wird die Auskunft am Schalter abgeholt, ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.
Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden.
- Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die drei vorangegangenen Jahre erteilt.
- Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
- Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt.
- Die Kosten für eine Betreibungsauskunft betragen Fr. 17.-- zuzüglich Porto (Gebühr für detaillierte Auskunft nach Seitenzahl oder nach Aufwand).