Stadt Wil

Betreibungsauskünfte

Betreibungsauskünfte (Selbstauskünfte) können telefonisch, per Mail bestellt oder persönlich am Schalter im Rathaus abgeholt werden. Die Postzustellung kann nur an die Adresse gemäss Einwohnerregister erfolgen (keine Fax- oder Mailzustellung).

Wird die Auskunft am Schalter abgeholt, ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden.

  • Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die drei vorangegangenen Jahre erteilt.
  • Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
  • Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt.
  • Die Kosten für eine Betreibungsauskunft betragen Fr. 17.-- zuzüglich Porto (Gebühr für detaillierte Auskunft nach Seitenzahl oder nach Aufwand).
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