Stadt Wil

Benutzerordnung / Gebühren

Ausleihe

  • Bücher, CD,s und CD-ROM können für vier Wochen ausgeliehen werden.
  • Filme sind nur eine Woche ausleihbar.
  • Die Ausleihe von Bild- und Datenträgern erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung.


Verlängerung

  • Bücher, CDs und CD-ROM können in der Regel 1x verlängert werden, sofern keine Reservation vorliegt.
  • Verlängerungen sind online über die Website, über E-Mail oder per Telefon möglich.
  • Filme werden in der Regel nicht verlängert.


Anzahl Medien

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene können 8 Medien ausleihen.
  • Sonderregelungen werden von der Bibliothek festgelegt.


Reservationen

  • Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr von Fr. 1.00 pro Medium vorbestellt werden.
  • Steht das reservierte Medium zur Verfügung, wird die Benutzerin/der Benutzer per E-Mail, Telefon oder per Karte benachrichtigt.
  • Wird ein reserviertes Medium nicht innert Wochenfrist abgeholt, verfällt die Reservation.


Benutzungsgebühr

  • Erwachsene mit Wohnsitz in Wil
  • Erwachsene ausserhalb Wil
  • Studierende bis 25 Jahre und KurzbenutzerInnen (bis 3 Mte)
  • Einzelausleihen (pro Medium)
  • Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre

     
  • Fr. 40.--
    Fr. 60.--
    Fr. 20.--
    Fr.   3.--
    gratis

    Ersatzausweis

    bei Verlust oder BeschädigungFr. 5.-- 


    Kostenbeteiligung

  • DVD
  • bei Verzug pro Tag
  • CD-Rom 
  • Internet (pro 15 Min.)
  • PC-Arbeitsplatz (Word, Excel)
  • Kopien
  • Reservation
  • Fr. 2.--
    Fr. 1.--
    Fr. 2.--
    Fr. 1.--
    gratis
    Fr. -.20
    Fr. 1.--


     
    Mahngebühren

    Nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine Mahngebühr für die fälligen Medien verlangt. Wird das Medium nicht innert 1 Woche seit Versand der schriftlichen Mahnung zurückgebracht, wird die zweite Mahngebühr fällig und gegebenenfalls eine dritte.
     

  • 1. Mahngebühr pro BenutzerIn
  • 2. Mahngebühr pro BenutzerIn
  • 3. Mahngebühr pro BenutzerIn
  • Fr.   3.--
    Fr.   7.--
    Fr. 15.--

    Nach erfolglosem dritten Rückruf wird durch die Stadtverwaltung für die ausstehenden Medien Rechnung gestellt. Dabei werden Medienkosten, Bearbeitungskosten und Mahngebühren berücksichtigt.


    Kontrolle, Haftung
     
    Behandeln Sie die Medien sorgfältig und kontrollieren Sie diese auf ihre Vollständigkeit. Melden Sie festgestellte Schäden umgehend und überlassen Sie das Flicken unsern Fachleuten. Bei Beschädigungen oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

    © 2007 by online