Parkkartenbüro
Das Parkkartenbüro ist für die Bewirtschaftung der städischen Parkplätze gemäss
Parkierungsreglement zuständig. Neben der Parkkartenausgabe gehört auch die Erteilung der Fahr-Ausnahmebewilligungen und das Verwalten der Nachtparkierer zu den Aufgaben.
Parkkartenausgabe (Erweiterte Blaue Zone, Dauerparkkarten, Gewerbekarte)
Fahr-Ausnahmebewilligungen (Fussgängerzone Altstadt / Obere Bahnhofstrasse, Spezialbewilligungen)
Nachtparkieren
Gemäss Art. 8 des Parkierungsreglementes vom 6. November 1992 der Stadt Wil, ist das dauernde Abstellen tags oder nachts von Fahrzeugen ausgenommen Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder, auf öffentlichem Grund in der Gemeinde gebührenpflichtig.
Als dauernd gilt das einmalige Abstellen während mehr als drei Tagen sowie das regelmässige Abstellen während mehr als zwei Tagen pro Woche.
Der Stadtrat hat die Gebühren wie folgt festgelegt:
Die Gebühr ist jeweil für ein halbes Jahr im Voraus zu bezahlen.