Stadt Wil

Fahr- Ausnahmebewilligungen

Fussgängerzone Altstadt / Obere Banhofstrasse
Geschäfte und Restaurants, welche sich in der Fussgängerzone Altstadt oder Obere Bahnhofstrasse befinden, haben die Möglichkeit, gratis eine Fahr- Ausnahmebewilligung für den berufsbedingten Güterumschlag zu beantragen. Anwohner, welche innerhalb der Fussgängerzonen einen Parklatz auf privatem Grund besitzen, können ebenfalls eine Fahr-Ausnahmebewilligung beantragen. Die übrigen Anwohner können für dringende Privatfahren (Zügeln, Ferien, etc) gratis Tageskarten beziehen. Handwerker und Liferanten welche ausserhalb der gestatteten Zeiten zufahren müssen, können eine Gewerbekarte für Fr. 5.-- / Tag beziehen.

Güterumschlag ohne Bewilligung ist gestattet:
Montag - Freitag
Vormittag bis 1100 Uhr
Abend ab 1800 Uhr

Samstag
Vormittag bis 1000 Uhr
Abend ab 1700 Uhr

Definition Güterumschlag
Darunter ist das Verladen oder Ausladen von Sachen zu verstehen, die nach Grösse oder Gewicht die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen.

Das Kaufen einer Zeitung oder von Zigaretten am Kiosk kann nicht als Güterumschlag bewertet werden.

Wie viel Zeit zum Güterumschlag gebraucht wird, ist von untergeordneter Bedeutung und nur insofern erheblich, als die durch VRV Art. 19 Abs. 1 ausgesprochene Begrenzung des Begriffes Parkieren einzig vorliegt, wenn das Abstellen des Fahrzeuges dem Güterumschlag dient.

Die Zufahrt zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen ist kein Güterumschlag.

Gesuchsformular Fussgängerzone Altstadt
Gesuchsformular Fussgängerzone Obere Bahnhofstrasse

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