Fussgängerzone Altstadt / Obere Banhofstrasse
Geschäfte und Restaurants, welche sich in der Fussgängerzone Altstadt oder Obere Bahnhofstrasse befinden, haben die Möglichkeit, gratis eine Fahr- Ausnahmebewilligung für den berufsbedingten Güterumschlag zu beantragen. Anwohner, welche innerhalb der Fussgängerzonen einen Parklatz auf privatem Grund besitzen, können ebenfalls eine Fahr-Ausnahmebewilligung beantragen. Die übrigen Anwohner können für dringende Privatfahren (Zügeln, Ferien, etc) gratis Tageskarten beziehen. Handwerker und Liferanten welche ausserhalb der gestatteten Zeiten zufahren müssen, können eine
Gewerbekarte für Fr. 5.-- / Tag beziehen.