AHV- / IV-Zweigstelle
Die AHV- / IV-Zweigstelle erteilt Auskünfte und bietet Beratungen an über die Voraussetzungen und Verfahren hinsichtlich Beiträge und Leistungen in folgenden Fachgebieten:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Hilflosenentschädigung (HE)
- Ergänzungsleistungen (EL / AEL)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Kinderzulagen gemäss Kinderzulagengesetz (KZG)
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Die gesetzlichen Grundlagen für Beiträge und Leistungen sind kantonal geregelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen.
Individuelle Prämienverbilligung 2012
Merkblatt «Individuelle Prämienverbilligung 2012» herunterladen
Welche Personen haben grundsätzlich Anspruch auf Prämienverbilligungen?
Personen, die am 1. Januar 2012
- zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben
- über eine B-Bewilligung zum Jahresaufenthalt verfügen
Zuzügerinnen und Zuzüger aus dem Ausland
- ab dem Monat der Antragstellung
Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in einem EU-Staat
- die obligatorisch bei einem Schweizer Krankenversicherer versichert sind
und deren mitversicherte nichterwerbstätige Familienangehörige
Personen des Asylrechts und Kurzaufenthalter
- als erwerbstätige Personen mit Ausweis F, N und L
- mit ununterbrochener Aufenthaltsdauer ab einem Jahr
Wie ist der Anspruch geltend zu machen?
Voraussichtlich Berechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen oder mit B-Bewilligung haben bis Ende Januar 2012 ein Anmeldeformular erhalten (Einreichefrist von 20 Tagen).
Personen, die keine Anmeldung erhalten, können auf der Internetseite www.svasg.ch eine Selbstberechnung vornehmen und das Anmeldeformular herunterladen oder bei der AHV-Zweigstelle beziehen.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Personen des Asylrechts sowie Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter können die Anmeldung ebenfalls über die Internetseite www.svasg.ch herunterladen oder bei der AHV-Zweigstelle beziehen.
Personen mit EL-Anspruch erhalten die Prämienverbilligung ohne Anmeldung zusammen mit den Ergänzungsleistungen.
Welches sind die Berechnungsgrundlagen?
Ordentlich besteuerte Personen
- Reineinkommen 2010 und Vermögen per 31. Dezember 2010
Quellensteuerpflichtige sowie Grenzgänger
- 75 Prozent des Bruttoeinkommens 2010
- Umrechnung in die Kaufkraft des Wohnlandes bei Grenzgängern
Was geschieht bei Änderung im Prämienverbilligungsjahr?
- Neuberechnung bei Geburten auf Antrag bis spätestens 30. Juni des Folgejahres.
Wer erteilt Auskünfte?
Die AHV-Zweigstelle der Stadt Wil im Rathaus (Telefon 071 913 53 53) gibt Ihnen gerne ein Merkblatt ab und kann Sie auf Wunsch persönlich beraten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.svasg.ch.