AHV- / IV-Zweigstelle
Die AHV- / IV-Zweigstelle erteilt Auskünfte und bietet Beratungen an über die Voraussetzungen und Verfahren hinsichtlich Beiträge und Leistungen in folgenden Fachgebieten:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Hilflosenentschädigung (HE)
- Ergänzungsleistungen (EL / AEL)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Kinderzulagen gemäss Kinderzulagengesetz (KZG)
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Die gesetzlichen Grundlagen für Beiträge und Leistungen sind kantonal geregelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen.
Individuelle Prämienverbilligung 2010
Aufgrund der Daten der Steuerbehörden hat die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen den voraussichtlich anspruchsberechtigten Einzelpersonen und Familien anfangs Jahr ein vorbeschriftetes Anmeldeformular für eine Individuelle Prämienverbilligung zugestellt. Dieses Formular ist der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen. Personen, welche noch kein Formular erhalten haben, aber davon ausgehen, anspruchsberechtigt zu sein, können bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Wil ein Anmeldeformular verlangen oder dieses mit obigem Link herunterladen respektive online unter www.svasg.ch beziehen.
Massgebende Einkommensverhältnisse
Grundlage zur Berechnung eines Anspruches auf Individuelle Prämienverbilligung bilden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerveranlagung per 31. Dezember 2008. Liegt für das Steuerjahr 2008 keine rechtskräftige Veranlagung vor, wird auf die Daten der provisorischen Steuerrechnung abgestellt. Massgebend sind die persönlichen (familiären) Verhältnisse am 1. Januar 2010.
Bis zum 31. Dezember einreichen
Das Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt bis spätestens 31. Dezember 2010 bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Wil eingereicht werden. Nach dem Einreichen des Formulars berechnet die SVA die Höhe der Prämienverbilligung und teilt diese den antragstellenden Personen mit. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt in der Regel an die Krankenversicherung, welche die Anrechnung an die Prämienrechnungen vornimmt.
| Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, müssen sich nicht mit einem Formular anmelden, da die Prämienverbilligung zusammen mit der Ergänzungsleistung ausgerichtet wird. |
Weitere Auskünfte sind aus dem Merkblatt ersichtlich, das bei der AHV-Zweigstelle im Wiler Rathaus (071 913 53 53) oder online unter www.svasg.ch bezogen werden kann.