Stadt Wil

Eheschliessung / Trauung / Eingetragene Partnerschaft

Wir beraten im Zivilstandskreis Wohnhafte über das Vorgehen im Hinblick auf ihre Eheschiessung oder ihre eingetragene Partnerschaft und informieren sie über die dafür erforderlichen Dokumente.

Vorbereitung der Eheschliessung bzw. der eingetragenen Partnerschaft
Die Brautleute beziehungsweise Partner/Partnerinnen reichen beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams respektive am Wohnort eines der Partner oder einer der Partnerinnen ein Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung ein.

Hinweise zur Ziviltrauung
Die Brautleute erhalten vom Zivilstandsamt nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine schriftliche Mitteilung. Die Trauung kann frühestens 10 Tage und spätestens 3 Monate nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden.

Ziviltrauungen finden von Montag bis Freitag zu den Bürozeiten statt. Unsere Trauungslokale befinden sich in Wil im Baronenhaus, in Bronschhofen im Sitzungszimmer der Gemeinde oder im Ebnet-Saal, in Kirchberg im Adlerkeller sowie in Niederhelfenschwil und Zuzwil im Sitzungszimmer der Gemeinde.

Jeweils von Mai bis September sind Samstags-Trauungen immer am ersten Samstag im Monat möglich. Getraut werden an Samstagen nur Brautpaare, welche Wohnsitz im Zivilstandskreis Region Wil haben oder heimatberechtigt sind. Samstags-Trauungen finden nur im Baronenhaus in Wil statt.

In Bronschhofen, Kirchberg, Niederhelfenschwil und Zuzwil finden Ziviltrauungen nur für Einwohnerinnen und Einwohner statt.

Zur Trauung müssen die Brautleute zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen mitbringen.

Hinweise zur Beurkundung der Partnerschaft
Die Beurkundung kann sofort nach Abschluss des Vorverfahrens erfolgen. Beurkundungen mit oder ohne Zeremonien finden von Montag bis Freitag zu den Bürozeiten statt.

Ausweise für die Ziviltrauung bzw. die Beurkundung der Partnerschaft
Brautleute und Trauzeugen müssen bei der Trauung, Partner und Partnerinnen bei Beurkundung der Partnerschaft, einen gültigen amtlichen Ausweis vorweisen (Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis).

Übersetzer/Übersetzerin im Vorbereitungsverfahren, bei der Ziviltrauung und bei der Beurkundung der Partnerschaft
Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen Brautleute auf ihre Kosten sowohl im Ehevorbereitungsverfahren als auch zur Ziviltrauung eine übersetzende Person stellen. Dasselbe gilt für Partner/Partnerinnen bei der Vorbereitung und Beurkundung der Partnerschaft.

Übersetzende Personen dürfen nicht amten:

  • wenn sie persönlich betroffen sind;
  • wenn ihr Ehegatte, ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener Partner oder eine Person betroffen ist, mit der sie eine faktische Lebensgemeinschaft führen;
  • wenn Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum dritten Grade in der Seitenlinie betroffen sind;
  • wenn eine Person betroffen ist, die sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter oder im Rahmen eines privatrechtlichen Auftragsverhältnisses vertreten oder unterstützt haben;
  • wenn sie aus anderen Gründen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleisten können, namentlich im Fall einer engen Freundschaft oder persönlichen Feindschaft.

Die übersetzende Person hat sich mit einem gültigen amtlichen Ausweis mit Foto (Reisepass, Identitätskarte oder anderer amtlicher Ausweis) zu legitimieren.

Auswärtige Ziviltrauungen beziehungsweise Beurkundung der Partnerschaft
Ist das Vorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Region Wil durchgeführt worden, soll die Ziviltrauung beziehungsweise die Beurkundung der Partnerschaft aber bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden, so wird den Brautleuten respektive Partnern/Partnerinnen eine entsprechende Ermächtigung ausgestellt.

Gebühren
Die Gebühren werden am Schluss des Vorbereitungsverfahrens abgerechnet.

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