Baukontrolle
Schutzraumbaupflicht
Bei der Beurteilung von Bauvorhaben ist die Pflicht zur Erstellung von Schutzräumen abzuklären. Dies geschieht im Baubewilligungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz und im Rahmen der Bauausführung durch die Kontrolle der Schutzraumbauteile.
Übersichtsplan Ausgleichsverfahren Schutzräume