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Oberstufe: Stadt und Klosterbeirat uneins
Im November 2006 präsentierten Stadt- und Schulrat einen Mittelweg in der Oberstufenfrage. Gestützt auf die Ergebnisse der zwischenzeitlichen Verhandlungen mit dem Klosterbeirat steht heute fest, dass der Klosterbeirat diesen Mittelweg in mehreren grundsätzlichen Punkten nicht annimmt.
Im Postulat «Organisation der Volksschul-Oberstufe» wurde im Jahre 1999 festgestellt, es liege, weil die Mädchensekundarschule weder Realklassen noch Knaben beschulen müsse, die Wahrnehmung der sozialen Verantwortung einseitig und allein bei der öffentlichen Schule. Der Stadtrat habe unverzüglich Verbesserungen unter Einbezug der Mädchensekundarschule
St. Katharina zu ergreifen. Der Stadtrat hielt damals fest, es dürfe aus schul- und sozialpolitischen Gründen nicht beim Status Quo bleiben. Er sei bestrebt, auf eine einvernehmliche Lö-sung hinzuwirken. Im November 2001 wurden im Rahmen einer «Syntegration» 62 Massnahmen sowie drei näher zu prüfende Oberstufenmodelle vorgeschlagen. Im Verlaufe des Jahres 2003 führte der Stadtrat zu den Syntegrationsergebnissen eine breite Vernehmlassung durch. Im März 2004 berichtete der Stadtrat darüber, dass sich aus der Vernehmlassung keine Mehrheitsmeinung ergeben hat, es sei daher ein vernünftiger konzeptioneller Mittelweg zu wählen.
Kathi soll künftig vollen Auftrag erfüllen
Im März 2006 wurde die folgende Mittellösung vorgestellt: Wer als Schule ja sagt zum vollen Entgelt, muss auch ja sagen, zum vollen Bildungsauftrag. Somit muss das Kathi künftig den vollen Bildungsauftrag erfüllen (Beschulung von Mädchen und Knaben der Sek- und der Real-stufe). Das Kathi darf im Gegenzug jedoch weiterhin geschlechtergetrennte Klassen führen. Der Schulrat Wil teilt die Lernenden in Absprache mit den Schulleitungen den Schulen zu. Die auf dem Übertrittsformular genannten Schulwünsche werden bestmöglich berücksichtigt. Da auf dem Gebiete Wil, Bronschhofen, Rossrüti genügend Oberstufenschulraum besteht, die Raumverhältnisse für die Primarstufe jedoch knapp sind, soll die Oberstufe Sonnenhof künftig zu einer Primarschule werden.
Keine Knaben im Hauptgebäude des Kathi
In seiner Vernehmlassungsantwort vom 30. Juni 2006 führte der Klosterbeirat im Wesentlichen aus, es sei für die Knabenbeschulung zwingend ein separates Gebäude zur Verfügung zu stellen. Dem Kathi müsse es zudem möglich bleiben, weiterhin auswärtige Schülerinnen aufzu-nehmen. Zwischen Juni 2006 und Oktober 2006 wurde sodann die definitive Konzeptfassung erstellt. Diese bietet dem Kathi im Sinne eines Entgegenkommens zusätzlich zur bisherigen Offerte das nahe gelegene Klosterwegschulhaus für die Knabenbeschulung an. Mit diesem Entscheid bezeichnete der Stadtrat sämtliche bisherigen Forderungen des Klosterbeirates als erfüllt.
Neue Vorbringen des Klosterbeirats
Heute, nach Durchführung von vier Verhandlungsrunden, stellt sich der Klosterbeirat auf den Standpunkt, eine Vertragsänderung, welche eine Ausweitung des Kathi bewirke, sei für das Kloster St. Katharina nicht zumutbar. Der bisherige Vertrag sei daher unverändert beizubehal-ten. Es sei ein zusätzlicher Vertrag zu schaffen, wobei Partnerin dieses zusätzlichen Vertrags eine neu zu gründende Stiftung St. Katharina wäre. Der Stadtrat wertet das neu eingebrachte Argument der Unzumutbarkeit einer Ausweitung als widersprüchlich und als nicht annehmbar: Bereits vor der Syntegration, nämlich mit der Postulatsantwort des Stadtrats im Jahre 2000, war allen Beteiligten, auch dem Klosterbeirat, zudem klar, dass der bestehende Vertrag aus schul- und sozialpolitischen Gründen einer Änderung bedarf. Auch wusste der Klosterbeirat, dass die Vergabe des Bildungsauftrags vom Stadtrat zwingend als eine einheitlich und mit dem selben Partner zu regelnde Materie verstanden wird.
Stadtrat behält sich vor, Alternativen zu prüfen
Konkret bewirkt der ablehnende Entscheid des Klosterbeirats gemäss Auffassung des Stadtrates, dass sich die Mädchensekundarschule St. Katharina weiterhin gegenüber drei Vierteln der Wiler Oberstufenschüler/-innen (Realmädchen, Sekundarknaben und Realknaben) verschliesst. Somit bleiben die 1999 im Postulat erhobenen Forderungen, welche der Stadtrat mit dem vorgeschlagenen einvernehmlichen Mittelweg zu erfüllen suchte, unverändert bestehen. Der Stadtrat behält sich auf Grund dieser neuen Ausgangslage vor, zu prüfen, auf welchem anderen Weg das Kathi - wie vom Parlament 1999 gefordert - in die soziale Verantwortung einzubinden ist.